Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
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Zehn-Punkte-Programm für eine sozial gerechte Bildungspolitik
Mittwoch, 26. Januar 2011
Mit einem ‚Zehn-Punkte-Programm' unterbreitet DIE LINKE Gegenvorschläge zur geplanten Novellierung des Hessischen Schulgesetzes durch die Hessische Landesregierung. Dazu erklärt Barbara Cárdenas, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Das bestehende Bildungssystem ist veraltet und wird auch mittels kleiner Kurskorrekturen nicht den Anforderungen einer zeitgemäßen Bildungspolitik gerecht. Was wir brauchen, ist ein soziales, inklusives und pädagogisch fundiertes Bildungssystem, das jedem Kind die gleichen Bildungschancen bietet.
Dass die Landesregierung stur an dem mehrgliedrigen Schulsystem festhält, ist anachronistisch angesichts vorliegender Studien und allen empirisch belegbaren Erfahrungen aus anderen Staaten, die dessen zahlreiche Nachteile immer wieder aufzeigen.
DIE LINKE hält dem entgegen: Wir müssen allen Kindern, egal mit welcher Beeinträchtigung und welchem sozialen, religiösen oder migrationsbedingten Hintergrund, die gleichen Bildungsmöglichkeiten eröffnen. Wir brauchen eine Schule für alle Schülerinnen und Schüler! Und diese muss bedarfsorientiert ausgestaltet werden."
In den zehn Eckpunkten für eine gerechte Bildungspolitik werde aufgezeigt, so Cárdenas, wie eine Überwindung der bestehenden starren Bildungsstrukturen aussehen solle und machbar sei.
Bildung sei ein Menschenrecht, welches ausnahmslos jedem Kind entgeltfrei in gleicher Form zustehe - daraus ergebe sich die einfache Forderung: Ein Bildungssystem, das schon vom ersten Schritt an selektiere, könne nicht die Basis einer sozialen Gesellschaft bilden.
Cárdenas: „Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, seiner Behinderung oder seiner finanziellen Möglichkeiten benachteiligt oder gar zurück gelassen werden. DIE LINKE hat mit ihrem Zehn-Punkte-Programm Antworten darauf gegeben, wie eine Chancengleichheit gewährende, progressive und inklusive Bildungspolitik umgesetzt werden kann.
Klar ist: Was Schwarz-Gelb auf den Weg bringt, also Privatisierungen und die Umwandlung von Schulen und Hochschulen in unternehmensähnliche Institutionen, wird ganz sicher nicht zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen beitragen."
„Ein neues Schulgesetz, das ernst macht mit dem Gebot, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen, ist mehr als überfällig. Die Zeit, in der Kinder auf Grund von Behinderungen, Beeinträchtigungen oder Entwicklungsrückständen aus Schulen ausgesondert oder ausgeschlossen werden dürfen oder ihre Schule verlassen müssen, ist endgültig vorbei. Alle derartigen Regelungen verstoßen gegen das Menschenrecht auf Bildung, wie es in der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" definiert ist", bestätigt Knut Dörfel, Schulleiter der Ernst-Reuter-Schule II in Frankfurt, einer Integrierten Gesamtschule mit Gemeinsamem Unterricht, der als unabhängiger Experte zum Thema Stellung bezieht.
Dörfel: „Der Beweis, dass auf das dreigliedrige Schulsystem verzichtet werden kann, wird seit Jahrzehnten nicht nur in den meisten europäischen Ländern erbracht. Auch in Deutschland zeigen die Integrierten Gesamtschulen seit vielen Jahren, dass Schulen ohne Ausgrenzung und Aussonderung erfolgreich arbeiten können, und dass dabei auch keineswegs die Qualität der Schulen insgesamt und die Qualität der Schulabschlüsse gerade auch der leistungsstarken Schülerinnen und Schüler in Frage gestellt ist."
Gleiches gelte für die Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Unterricht, bei dem Kinder und Jugendliche mit Behinderungen am Unterricht in allgemeinen Schulen teilnehmen und nicht in Förderschulen ausgesondert werden.
Dörfel: „Daraus erwächst die Verpflichtung, das bisherige Schulsystem endlich grundlegend umzugestalten. Dies gilt umso mehr, wenn man bedenkt, dass seit vielen Jahren alle Untersuchungen und Erfahrungen – erst vor kurzem wieder die Pisa-Studie - zeigen, dass in Deutschland die Ungerechtigkeit im Hinblick auf Bildungschancen ein skandalöses Ausmaß erreicht hat. Es kann nicht hingenommen werden, wenn unserer Land im internationalen Vergleich im Hinblick auf Chancenungerechtigkeit einen Spitzenplatz einnimmt und die politisch Verantwortlichen sich weigern, diesen unerhörten Missstand zu korrigieren."
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Zehn Eckpunkte für eine gerechte Bildungspolitik
1. Bildung ist ein Menschenrecht und daher entgeltfrei
Jeder Besuch einer öffentlichen Schule hat unentgeltlich zu erfolgen. Damit dies vollumfänglich umgesetzt werden kann, müssen erstens die Schulen bedarfsgerecht finanziert werden. Zweitens müssen Lernmittel, Schulspeisung und Schülerbeförderung kostenfrei sein und jegliche Gebühren für den Schulbesuch müssen wegfallen.
2. Schule darf nicht diskriminieren
Für die Aufnahme in eine Schule dürfen weder Geschlecht, Behinderung, Familienstand, Aufenthaltsstatus, Herkunftsland, Herkunftssprache oder Religionsbekenntnis noch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung der Eltern bestimmend sein. Für die Realisierung des individuellen Anspruchs auf diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen Schule sind angemessene Vorkehrungen bereit zu stellen.
3. Schulen werden zu demokratischen Schulen
Oberhalb der Gesamtkonferenz, der Fach- und Fachbereichskonferenzen sowie der Klassenkonferenzen entscheidet ein auf Zeit gewähltes Schulparlament über die Angelegenheiten der Schule. Es wählt auf Zeit die Schulleitung und hat alle Kompetenzen der bisherigen Schulkonferenz. Die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen werden gestärkt.
4. Schulzeitverkürzung zurücknehmen
Die verkürzte Mittelstufe hat zu Bildungsabbau und erhöhtem Leistungsdruck bei vielen Kindern geführt, die zudem in diesem Alter die Pubertät durchlaufen und damit weiteren Belastungen ausgesetzt sind. Im Interesse längeren gemeinsamen Lernens wird die verkürzte Mittelstufe zurückgenommen und die dreijährige Oberstufe als Regelzeit beibehalten. Höhere Leistungsbereitschaft wird durch Anreicherung des Unterrichtsstoffs entsprochen.
5. Neutralitätsgebot wahren
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die Einwanderer haben ihre Kulturen und Religionen mitgebracht. Jeder Mensch hat in Deutschland grundgesetzlich garantiert das Recht auf freie Religionsausübung. Die Schulen sollen das Neutralitätsgebot wahren, allen Religionen und Weltanschauungen die gleichen Rechte geben und einen Austausch unter den Schülern über ihre unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen organisieren. Insgesamt hat die Schule eine nichtreligiöse, rational begründete, humanistisch-pazifistische Weltsicht zu vermitteln, die sich auf ein Denken frei von Vorurteilen, Dogmen und Tabus stützt und sich an wissenschaftlich begründeter Erkenntnis orientiert.
6. Sonderungsverbot der Privatschulen überprüfen und sanktionieren
Eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern muss wirkungsvoll verhindert werden. Dem dient ein Gebot sozial gestaffelter Entgelte mit einer Höchstgrenze. Der Nachweis für das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Genehmigung, insbesondere das Sonderungsverbot, wird turnusmäßig von der Ersatzschule alle drei Jahre dem Staatlichen Schulamt vorgelegt und von diesem überprüft. Eine Genehmigung soll außerdem erstmals nur dann erteilt werden, wenn die Schule in freier Trägerschaft frei-gemeinnützig geführt wird und wenn erzielte Überschüsse nur der Schule/den Schulen selbst zugute kommen.
7. Aufbau eines inklusiven Gemeinschaftsschulsystems
Alle Kinder lernen in Zukunft gemeinsam statt in einem mehrgliedrigen System, wo die einen beschämt, die anderen belohnt, ggf. auch überfordert werden, indem sie einer bestimmten Schulform zugeteilt werden. Unser Bildungssystem wird inklusiv umgebaut und die Mittel werden so aufgestockt, dass jedes Kind wohnortnah entsprechend seiner Bedürfnisse betreut und unterrichtet werden kann. Zu einem inklusiven Gemeinschaftsschulsystem zählen auch Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter und dies flächendeckend. Sondereinrichtungen wie z.B. Förderschulen werden aufgelöst, ihre personellen und sächlichen Ressourcen werden in das Regelsystem überführt. Zur Erreichung dieses Ziels, zu dem sich Deutschland verpflichtet hat, wird in Hessen bis Ende 2010 ein Aktionsplan vorgelegt. Seit der Ratifizierung der UN-BRK hat überdies jedes Kind, das dieses wünscht, ein Recht auf gemeinsamen Unterricht. Dem ist ab sofort, in jeder Schulform und ohne jeden Aufschub, wohnortnah Rechnung zu tragen. Die Staatlichen Schulämter sind entsprechend anzuweisen und ggf. in der Umsetzung durch das Land zu unterstützen. Besonderes Augenmerk muss dabei auf Kinder von sozial und finanziell benachteiligten Familien gelegt werden. Umgehend wird weiterhin in Zusammenarbeit mit den Elternverbänden in jedem Schulamtsbezirk eine unabhängige Elternberatung eingerichtet.
8. Zügige Umwandlung der Schulen in Ganztagsschulen
Kinder brauchen auch schon in den ersten Klassen einen rhythmisierten, von Entspannung, Üben und Bewegung unterbrochenen Unterricht. Sie brauchen Schulaufgaben, deren Anfertigung und Kontrolle nicht der Mithilfe der Eltern bedarf. Kinder unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher sozialer Schichtzugehörigkeit und mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen brauchen Begegnungsmöglichkeiten, in denen ihre sprachliche oder intellektuelle Leistungsfähigkeit keine dominante Rolle spielt. Deshalb darf die Ganztagsschule nicht Angebotsschule sein, sondern muss für Schüler- und Lehrerschaft einen verlässlichen zeitlichen und organisatorischen Bezugsrahmen bieten. Dazu gehören auch qualifiziertes Fachpersonal und adäquate Räumlichkeiten. Vereine und kulturelle Einrichtungen des Gemeinwesens können bei der Ausgestaltung des Tages eine wichtige Rolle spielen.
9. Schulen werden gut ausgestattet, die Fachkräfte gut ausgebildet und angemessen bezahlt
Die Schulen sind barrierefrei umzubauen bzw. neu anzulegen. Die Klassen sind klein, sodass individuelles Fördern und Gruppenarbeit gewährleistet sind. Klassenräume sind lärmgedämmt. Es gibt ausreichend Kleingruppenräume, Rückzugsmöglichkeiten, Lese- und Spielecken sowie Sportmöglichkeiten. Außerdem Lehrerarbeitsplätze und Räume für Teamarbeit.
Für die Zukunft muss es eine gemeinsame Grundausbildung der Lehrer aller Stufen und Schulformen geben, die auch psychologische, sonderpädagogische und sozialpädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst, entsprechend den Anforderungen inklusiver Bildung. Dies wird allen Kindern zugute kommen. Entsprechende Fort- und Weiterbildungen der bereits ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer sind ab sofort verpflichtend. Zudem müssen auch Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter in die Fort- und Weiterbildungen mit aufgenommen werden. Die Bezahlung der Fachkräfte ist angemessen zu gestalten.
10. Schulen sind keine Wirtschaftsbetriebe
Schulen sind pädagogische Einrichtungen des Landes und keine Wirtschaftsbetriebe.
Für ihre Stellenausstattung mit qualifiziertem Personal ist die Landesregierung zuständig. Eine rechtliche Selbstständigkeit schwächt diese Verantwortung, fördert eine betriebswirtschaftliche Ausrichtung von Schule und ist deshalb abzulehnen. Die Erprobung neuer Modelle erweiterter Selbstverwaltung findet ihre Grenzen, wenn dadurch die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern abgebaut werden. Statt Schulen die entgeltliche Betätigung auf dem Bildungsmarkt zu erlauben, soll dieser entgeltfrei organisiert werden (siehe auch 1.).









