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Abschiebehaft: Flüchtlinge sind keine Straftäter und gehören nicht in Justizvollzugsanstalten

Dienstag, 15. Februar 2011

Anlässlich der abschließenden Beratung der Großen Anfrage „betreffend der vorgesehenen Haftbedingungen in der Abschiebehaft der neuen JVA Frankfurt I Preungesheim“ erklärt Barbara Cárdenas, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Menschen, die sich in Abschiebehaft befinden, sind keine Straftäter. Daher sind ihre Haftbedingungen von denen des Strafvollzugs deutlich zu unterscheiden, das heißt, eine Trennung von Abschiebe- und Strafgefangenen ist erforderlich.“
Auch müssten Einschränkungen durch die Haft, wie zum Beispiel die Einschlusszeiten für die Abschiebehäftlinge in Frankfurt Preungesheim, so gering wie möglich gehalten werden.
Cárdenas: „Es steht die Frage im Raum, wie Menschen, die sich in der JVA Frankfurt Preungesheim in Abschiebehaft befinden, von denen des Strafvollzugs getrennt werden können. DIE LINKE fordert, schnellstmöglich die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Justizvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten zu beenden und der EU-Rückführungsrichtlinie in diesem Punkt nachzukommen, grundsätzlich spezielle Hafteinrichtungen für die Abschiebungshaft vorzuhalten.“

Hinweis für die Medien:

Die Sitzung des Unterausschusses Justizvollzug ist öffentlich:
Mittwoch, 16. Februar 2011 um 15:00 Uhr, im Landtag,  Sitzungsraum 510 W,


Öffentlicher Teil
Punkt 1: Zur abschließenden Beratung – Große Anfrage der Abg. Cárdenas, Schaus, Schott, van Ooyen, Dr. Wilken, Wissler (DIE LINKE) und Fraktion betreffend vorgesehene Haftbedingungen in der Abschiebehaft der neuen JVA Frankfurt I Preungesheim – Drucks. 18/2647 zu Drucks. 18/2428 –


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