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Inklusion: Änderungsantrag der Grünen greift zu kurz!

Mittwoch, 16. Februar 2011

Zum Änderungsantrag der Grünen, mit dem der Anspruch auf inklusive Beschulung und verbindliche Umsetzungsschritte bis zum Schuljahr 2017/18 im hessischen Schulgesetz verankert werden sollen, erklärt Barbara Cárdenas, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Dass es im Änderungsantrag der Grünen/Bündnis 90 eine zeitliche Regelung bei der Umsetzung geben soll, ist zu begrüßen. Allerdings muss auch ein umsetzbares, dem Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechendes Ziel angegeben werden: das inklusive Schulsystem. Die Überführung der Förderschulen in das Regelschulsystem kann nur funktionieren, wenn alle Kinder an einer Schule mit bedarfsgerechter Ausstattung unterrichtet werden. Auch das Modell der von den Grünen akzeptierten Schwerpunktschulen schafft wieder homogene Schülerschaften und entspricht  damit nicht der Forderung nach einem inklusiven System.“

Bedauerlich ist auch, dass die Kostenfrage nicht ernsthaft angegangen werde, so Cárdenas. Es liege auf der Hand, dass der erste Schritt die Abschaffung der Finanzierung unter Vorbehalt sein müsse.
Cárdenas: „Die Schulen brauchen die nötigen  Mittel zur Umgestaltung - dann kann der Inklusionsprozess gelingen.

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