Interview mit Hermann Schaus

100x100_hermann_schausWir fordern Rückkehr zur 40 Stunden-Woche
Der DGB hat völlig Recht, wenn er kritisiert, dass die falsche Entscheidung zur Rente mit 67 im Angestelltenbereich nicht dadurch besser wird, dass sie nun auch noch auf Beamtinnen und Beamte übertragen wird.
weiterlesen


Bankentagung

PDFDruckenE-Mail

Für einen wirksamen Flüchtlingsschutz

Donnerstag, den 04. März 2010

Rede von Barbara Cárdenas zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE betreffen Abschiebungen im Jahr 2008 am 4. März 2010

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte kurz etwas zum Hintergrund unserer Großen Anfrage erläutern: Wir alle wissen, welche menschlichen Tragödien sich bei manch einer Abschiebung abspielen. Wir wissen auch, dass Abschiebungen möglicherweise rechtens sind, aber dennoch nicht gerecht sein müssen. Wir wissen, dass das seit der faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl 1993 ein Asylbewerber geradezu vom Himmel fallen musste, um eine Chance auf Aufnahme zu haben. Auch das Zuwanderungsgesetz 2005 ist entsprechend von Flüchtlingsabwehr und Integrationsverhinderung geprägt. Dagegen fordert DIE LINKE, ein grundlegendes Asylrecht im Grundgesetz wiederherzustellen; ebenso fordern wir, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention uneingeschränkt gelten und die UN-Kinderrechtskonvention vollständig umgesetzt werden muss.

Vor genau diesem Hintergrund stellt die Linke im Bundestag und in den Ländern jedes Jahr Anfragen nach den aktuellen Zahlen und Verfahren zur Abschiebung. Diese fallen in dieser Antwort zu Hessen recht dürftig aus, weil immer wieder auf Bundesdaten verwiesen werden musste.
Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen aus der Beantwortung unserer großen Anfrage nennen:  Aus ihr geht hervor, dass 2008 auf dem Land- oder Luftweg 8.394 Menschen aus Deutschland abgeschoben wurden. Der leichte Rückgang der Abschiebungen gegenüber 2007 ist dabei ein Ergebnis der gesamteuropäischen Abschottungspolitik!
Die Abschiebungen auf dem Luftweg fanden 2008 in hohem Maße nach Griechenland (160) und in das Kosovo (274) statt. Auf die Abschiebepraxis in diese beiden Länder möchte ich gleich eingehen, da seitens des Innenministeriums in unserer Anfrage unser Vorwurf einer „inhumanen Abschiebepraxis“ zurückgewiesen wird.

Ich frage Sie: Wie human ist es denn, kranke Menschen abzuschieben, die die notwendigen Medikamente nicht werden bezahlen können? Die Landesregierung konnte sich im Unterschied zu Rheinland-Pfalz, bisher noch nicht einmal zu einem Erlass durchringen,  der den Betroffenen die Auszahlung eines einmaligen Handgeldes für Verpflegung und Fahrtticket gewährt.
 
64 Personen wurden von hessischen Ausländerbehörden in Begleitung von medizinischem Personal abgeschoben. Das heißt, diese Menschen waren krank, aber es lag eine Flugtauglichkeits-Bescheinigung vor, in der eventuell! die dringend zu benötigten Medikamente erwähnt wurden. Ein Abschiebehindernis seien die Erkrankungen jedoch nicht, denn sie könnten ja auch im Herkunftsland behandelt werden, so schildert es der zweite Jahresbericht der Abschiebebeobachtung am Flughafen Frankfurt am Main des evangelischen Regionalverbandes. Dazu ist zu sagen: Falls es die nötigen Medikamente dort überhaupt gibt, sind sie teuer und oft von den Abgeschobenen nicht zu bezahlen, schon gar nicht als Dauermedikation.

Es kommt auch zu Abschiebungen von Menschen mit posttraumatischem Belastungssyndrom. Oft bricht die Krankheit erst aus, wenn der Druck einer Abschiebung und die Angst vor der Begegnung mit dem Ort und möglicherweise den Tätern der Menschenrechtsverletzung akut werden. Therapien gibt es im Kosovo für viele Krankheiten überhaupt nicht, schon gar nicht für Roma. Dennoch wird abgeschoben. Das meinen wir, wenn wir von inhumaner Abschiebepraxis sprechen.
 
Über ein Verbot der Abschiebung im § 60 des Aufenthaltsgesetzes steht, (…) ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem für diesen Ausländer die konkrete Gefahr besteht, der Folter unterworfen zu werden". Diesem Grundsatz müssen wir im Umgang mit Flüchtlingen gerecht werden! Die Bundesländer haben dabei die Entscheidung, ob sie in Folterstaaten wie Togo oder den Iran abschieben.
So geschah es im Januar-Plenum: Dort unterstützten wir den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nach einem Abschiebestopp für Iran. Auch andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz und Hamburg sprachen sich dafür aus, auf Abschiebungen in den Iran zu verzichten
Leider verfügte der hessische Innenminister keine Aussetzung der Abschiebung von Flüchtlingen nach Iran aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen. Das genau ist Ausdruck inhumaner Abschiebepraxis.
 
Ich komme zu den Abschiebungen von 2008 auf dem Luftweg nach Griechenland. Flüchtlingsverbände und auch DIE LINKE lehnen Abschiebungen nach Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung  ab, da dort zurzeit kein faires Asylverfahren gewährleistet werden kann. Einstweilen verhindern auch bundesweit zahlreiche verwaltungsgerichtliche Entscheidungen den Vollzug von Rückführungen dorthin. So auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das im Juli 2009 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtete, ein Asylverfahren für einen aus Griechenland kommenden iranischen Asylbewerber durchzuführen.
Gegen Griechenlandrückführungen kann man also klagen, meine Damen und Herren, vorausgesetzt die Betroffenen sind anwaltlich gut vertreten und müssen nicht mit ggf. nächtlicher, unangekündigter Abschiebung rechnen. Ein Abschiebestopp nach Griechenland wäre konsequent, wird aber weiterhin vom Innenministerium verweigert. Das nennen wir inhumane Abschiebepraxis!
Schleswig-Holsteins Justizministerium hat im Februar einen Erlass zu Griechenland herausgegeben. Darin steht, dass künftig mindestens 7 Tage vorher, den Betroffenen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der geplante Rückschiebungstermin anzuzeigen ist! Dieses Verfahren soll ausdrücklich dazu dienen, dass Betroffene bzw. ihre Anwälte rechtzeitig Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein beantragen können. Ich halte das nicht für die Lösung des Problems, es ist aber ein erster Schritt.
 
Ich möchte noch auf die Abschiebungen in den Kosovo, mit dem die Bundesrepublik ein Rückübernahmeabkommen geschlossen hat, eingehen: Im Kosovo werden die Menschenrechte fundamental verletzt, zumindest für kosovarische Staatsangehörige, die zur Volksgruppe der Roma oder anderer Minderheiten gehören. Für sie liegen die Duldungsvoraussetzungen nun nicht mehr vor und sie können abgeschoben werden. Roma Familien, die trotz langjährigen Aufenthalts nicht unter die Bleiberechtsregelung fallen, gibt es viele. In Deutschland leben ca. 23.000 Menschen seit zehn Jahren und länger hier. In Hessen lebten letztes Jahr 283 „ausreisepflichtige Roma“. 97 von ihnen waren unter 18 Jahre.

Einhellig sind Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und ai der Meinung, dass die Menschenrechtslage im Kosovo für die Roma Minderheit nach wie vor äußerst problematisch ist. Auch die soziale Situation ist insgesamt erbärmlich. Die meisten leben von weniger als einem US-Dollar pro Tag, also in purer Armut. Von sozialem Sicherungssystem und vom Gesundheitssystem sind die Roma ebenfalls ausgeschlossen. Selbst wenn sie sich registrieren konnten, können sie sich die Medikamente nicht leisten.

Das untermauert auch die Rechtsberaterkonferenz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen  zusammenarbeiten, in ihrer Resolution vom Mai 2009, aus der ich zitiere:
Auch nach der Unabhängigkeit des Kosovo gibt es dort für die Rückkehrer aus der Volksgruppe der Roma keine soziale Infrastruktur, die ein Überleben unter menschenwürdigen Bedingungen sicherstellen könnte. Ein Arbeitsmarkt, der ein Erwerbseinkommen ermöglichen würde, existiert nicht. Humanitäre Mindeststandards hinsichtlich Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung sind für die jetzt noch im Kosovo lebende Roma-Bevölkerung durchweg nicht gesichert.
 
Die eben zitierte Rechtsberaterkonferenz sieht es als ein zwingendes Gebot der Humanität an, den aus dem Kosovo in der Vergangenheit in die Bundesrepublik geflüchteten Roma einen sicheren Aufenthalt zu geben. Diese Forderung folgt nicht zuletzt aus der besonderen geschichtlichen Verantwortung Deutschlands gegenüber der Volksgruppe der Roma. Bundesregierung und Landesregierungen werden aufgefordert, den Betroffenen statt Deportationsdrohungen Aufenthaltserlaubnisse zu gewähren.
DIE LINKE. findet es jedenfalls nicht zumutbar, Menschen in ein Land zu schicken, in dem der Minderheitenschutz weiterhin nur auf dem Papier steht. DIE LINKE. findet es nicht zumutbar, Menschen in Armut und Rechtlosigkeit abzuschieben. DIE LINKE. findet es nicht zumutbar, Kinder abzuschieben, die zehn Jahre und länger in Deutschland leben und das Kosovo nur aus Erzählungen kennen. Auch am zweiten Jahrestag der Unabhängigkeit des Kosovo am 17. Februar hat UNICEF auf die extrem schwierige Lebenssituation und mangelnde Integration von Roma-Kindern in dem noch immer vom Bürgerkrieg gezeichneten Land aufmerksam gemacht.
Wir fordern die Landesregierung daher, auch angesichts der Ergebnisse der Großen Anfrage auf: Stoppen Sie Abschiebungen in Not und Elend! Sorgen Sie in der Innenministerkonferenz für eine dauerhafte Perspektive der hier lebenden Roma-Flüchtlinge! Helfen Sie, ein Asylrecht zu schaffen, das Menschen Schutz vor einer Abschiebung in die Länder gewährt, die die Menschenrechte verletzen.
Und nicht zuletzt: Leisten Sie einen Beitrag zur dauerhaften Stabilisierung des Kosovo!
Dann werden die Antworten zu unserer jährlichen Großen Anfrage im Jahr 2011 vielleicht anders ausfallen. Ich würde es mir wünschen!
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit
 
 


AddThis