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Lebenswerte Existenz auch für Tiere sichern

Donnerstag, 06. Oktober 2011

Rede von Barbara Cárdenas zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über das Hessische Tierschutzklagerecht am 5. Oktober 2011 (unkorrigiertes Redemanuskript)

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen
Schon im letzten Plenum haben wir den Vorstoß der SPD, ein Tierschutzklagerecht durch Verbände einzuführen, begrüßt. Heute diskutieren wir einen, in Einzelheiten davon abweichenden Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen,
gestern war Welttierschutztag. Umso wichtiger ist es, auch heute wieder ein positives Votum für das Tierschutzklagerecht und die Mitwirkungs- und Informationsrechte anerkannter Tierschutzverbände im Landtag auszusprechen.

Wir waren das erste europäische Land, das den Tierschutz mit Artikel 20a in sein Grundgesetz aufgenommen hat. Das ist uns auch hier in Hessen eine Verpflichtung. Allen Tieren müssen in unserer Gesellschaft endlich Rechte zugestanden werden, v.a. überhaupt ein Status. Forscher haben herausgefunden, - das durfte ich noch heute Morgen lernen – dass selbst Käfer unterschiedliche Persönlichkeiten ausbilden, sie sind unterschiedlich mutig, vorsichtig, an Gemeinschaft interessiert. Tiere empfinden Schmerzen, sie reagieren auf Veränderung, auf psychische Belastung, auf Stress. Sie haben Hunger, haben Durst, sind in der Regel keine Einzelgänger, sondern benötigen soziale Kontakte, sonst verkümmern sie – wie wir Menschen.

Und wir, wir stehen nun in der Verantwortung. Und zwar, sobald wir in den natürlichen Lebensraum der Tiere eingreifen, und insbesondere, wenn wir einzelne Tiere in Besitz nehmen.

Tierversuche und die Nahrungsherstellung aus Tieren ist die krasseste Form des Eingreifens. Umso mehr müssen wir uns hier der Verantwortung stellen, und über Begriffe wie lebenswerte Existenz und moralische Vertretbarkeit nachdenken.

Aber nicht nur dort, und da stimme ich den Kolleginnen und Kollegen der Grünen zu! Durch den neuen §1 des Tierschutzklagerechts geschieht nämlich das, was ich eingangs erwähnte: Tiere allgemein bekommen einen Status! Hier wird die Differenzierung zwischen Nutztier und Tieren in privater Haltung aufgehoben. Das heißt, alle Tiere profitieren, auch bezogen auf die bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zum Halten von Tieren, von den Mitwirkungsrechten von anerkannten Tierschutzorganisationen.

Damit wären wir bei der zweiten Änderung des grünen Gesetzesentwurfes: Mitwirkungsrechte sollen nicht nur Verbänden, sondern allen anerkannten Organisationen, die nach §3 anerkannt sind, eingeräumt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns auf die Anhörung, die die Unterschiede zwischen den vorliegenden Gesetzentwürfen aus Sicht der Verbände sicher noch einmal gewichten und bewerten wird.

Vielleicht kann die Anhörung sogar die gerade geäußerten Fragen und Befürchtungen von Herrn Dietz und Herrn Sürmann klären und Befürchtungen gegebenenfalls zerstreuen, sodass es doch noch zu einem gemeinsam getragenen Gesetzentwurf kommt. Es wäre uns allen zu wünschen!

Vielen Dank!