Interview mit Marjana Schott

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Zu Anträgen der FDP zu "Privatschulen" und der CDU zu "Schulen in freier Trägerschaft"

Donnerstag, 25. September 2008

Rede bezüglich der Anträge

Antrag der Fraktion der FDP betreffend Durchführung einer Anhörung zur Situation der Privatschulen in Hessen (17/622)
mit
Antragder Fraktion der CDU betreffend Ja zu Schulen in freier Trägerschaft (17/655)

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Ich möchte an dieser Stelle etwas ausführlicher darstellen, welche differenzierte Position unsere Fraktion zum Thema Privatschulen hat. Ich nehme an – und dies geht v. a. an die Kolleginnen und Kollegen auf meiner rechten Seite - dass Sie –wie auch in der Debatte um den Unterricht zum DDR-System - auch hier wieder Ihre Klischees über die LINKE nicht in Gänze bedient bekommen.

Sie wissen doch sicherlich, warum das „Recht zur Errichtung von privaten Schulen“ in Artikel 7, Absatz 4 des Grundgesetzes ausdrücklich gewährleistet wurde? Der Sinn bestand nicht darin, Anlagemöglichkeiten für überschüssiges Kapital im Bildungswesen zu schaffen.
Dieser Art. 7 gehört zu den Grund- und Menschenrechten. Er resultiert aus den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus, in dem die Schulen gleich geschaltet worden waren. Der Sinn bestand und besteht darin, die Freiheit der Bildung vor staatlicher Überreglementierung zu schützen. Daher wird das Bestandsrecht von Schulen und Kindertageseinrichtungen in Freier Trägerschaft grundgesetzlich garantiert. Und daran wird auch die LINKE nicht rütteln.

Was ist zum Thema Privatschulen aus bildungspolitischer Sicht zu sagen?

Als erstes: Mein von der CDU im Antrag zitierter Satzanfang „Ich bin gegen Privatschulen“ bedeutet nicht, dass ich in Gegnerschaft zu einzelnen Schulgemeinschaften, ihrer Lehrerschaft, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler stehe.
Im Gegenteil: Sehr viele Schulen in Freier Trägerschaft mit ihrer aktiven Lehrerschaft und Elternschaft leisten eine unglaublich engagierte und gute Arbeit. Sie sind sogar Vorbild, indem sie – zumindest in Teilen – zeigen, was in der Pädagogik alles möglich ist:

  • gemeinsames Lernen bis zur 10.Klasse ist möglich,
  • Verzicht auf Nichtversetzung ist möglich,
  • Verzicht auf Noten ist möglich,
  • Mehrsprachigkeit der Schülerinnen und Schüler als Ressource aufzugreifen, ist möglich,
  • ganztägiger, rhythmisierter Unterricht ist möglich,
  • integrativer, nicht aussondernder und zugleich an den Bedürfnissen behinderter und teilleistungsgestörter Kinder orientierter Unterricht ist möglich,
  • Teamteaching als Prinzip für die Kooperation unter den Lehrerinnen und Lehrern ist möglich
  • individualisierende und kooperative Unterrichtsformen sind möglich
  • verantwortliche Mitwirkung von Eltern ist möglich,
Ergo: Eine Gute Pädagogik ist möglich und der eine und andere Punkt wird natürlich auch schon in den öffentlichen Schulen umgesetzt (bitte verstehen Sie mich da nicht falsch!)

In diesem Sinne haben manche von diesen Schulen in Freier Trägerschaft durchaus eine Vorbildfunktion: Sie zeigen, was an Entwicklung von unten möglich ist (viele Schulgründungen gehen ja aus privaten Elterninitiativen hervor), was an pädagogischer Innovation in Hessen und Deutschland tatsächlich möglich ist!
Damit haben sie eine große Bedeutung.

Aber: Ich bin gegen Privatschulen, wenn sie mit Gewinnabsicht eingerichtet werden oder wenn sie die soziale Spaltung der Gesellschaft fördern statt sie zu bekämpfen. Diese Ausführungen von mir am 4.9. haben sie von der CDU natürlich nicht mehr zitiert.

Das Grundgesetz sagt in Art. 7, Absatz 4 dazu:
„Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn […]eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.

Das bedeutet auch: Schulen in Freier Trägerschaft, die über sozial selektive Zugangsmechanismen verfügen, sind nicht zuzulassen!

Ich zitiere aus dem letzten diesbezüglichen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:
„Die Privatschule muss allgemein zugänglich sein, zwar nicht in dem Sinne, dass sie wie die öffentliche Schule jeden Schüler bei Erfüllung allgemeiner Voraussetzungen aufnehmen muss, wohl aber in dem Sinne, dass sie grundsätzlich ohne Rücksicht auf deren Wirtschaftslage besucht werden kann. […] [Festzuhalten bleibt, dass] Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG […] als verbindliche Verfassungsnorm dazu zwingt, die Ersatzschulgenehmigung zu versagen oder aufzuheben, wenn überhöhte Schulgelder eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern auch nur fördern würden.“ Ende des Zitats

Ich kann daher nur fragen: Wie anders denn als Verfassungsbruch im Bereich der Grundrechte soll es zu bezeichnen sein, wenn die Landesregierung beispielsweise der offen profitorientiert arbeitenden Phorms-Schule in Frankfurt, die von der PHORMS Management Aktiengesellschaft betrieben wird und Schulgelder zwischen 230 € und 999 € monatlich erhebt, die Zulassung erteilt? Wohl gemerkt: Einer Schule, die Schulgelder von mindestens 230 Euro und damit in einer Höhe erhebt, die den Hartz IV-Regelsatz für Kinder deutlich übersteigt, womit eben genau das forciert wird, was das Grundgesetz verbietet: eine Standes- und Plutokratenschule? Hier muss der Landtag endlich initiativ werden, um die Verfassung zu schützen: Mit Bildungsansprüchen dürfen nicht länger Geschäfte gemacht werden!
Auch Träger von als gemeinnützig anerkannten Ersatzschulen wie die AGFS (AG der Schulen in Freier Trägerschaft) beginnen sich übrigens inzwischen von der Profitmacherei in gewinnorientiert arbeitenden Privatschulen zu distanzieren, dies zeigt auch die Pressemitteilung der Waldorfschulen, - mit Herrn Handwerk hatte ich im Vorhinein Kontakt. Hier dürfen wir nichts verwischen, indem wir nur allgemein von Privatschulen reden und alle über den gleichen Leisten brechen, wie im Antrag der FDP geschehen. Daher werden wir auch im Ausschuss darauf hin wirken, zu anderen, differenzierteren Begrifflichkeiten zu kommen.

Auf der Tagung der GEW zur Grundschule letzte Woche, zu der ganz nebenbei Sie, Herr Irmer, als einziger bildungspolitischer Sprecher nicht erschienen sind, mit der durchsichtigen Begründung, dass Ihnen von der GEW kein Parkplatz zur Verfügung gestellt worden war, - auf dieser GEW-Tagung äußerte sich auch eine Lehrerin: Sie bekannte, zu einer privaten Schule gewechselt zu sein, und zwar, weil das öffentliche Schulwesen ihrer Meinung nach seinem Bildungsauftrag inzwischen einfach nicht mehr gerecht wird und sie bekam dafür viel Beifall von den ca. 100 anwesenden Lehrerinnen und Lehrern!

Und das genau ist der Knackpunkt:
Im Augenblick profitieren private Schulen vom desolaten Zustand des öffentlichen Schulwesens, sie profitieren davon, dass die Klassen viel zu groß sind, dass keine Stunden für individuelle Förderung zur Verfügung stehen, dass Kinder mit schlechten Noten sitzen bleiben oder abgeschult werden können.

Wir sagen: Bildung ist ein Menschenrecht! Auf ein Menschenrecht müssen alle gleichermaßen zugreifen können. Das geht nicht, wenn Schulgeld gezahlt wird. D. h., nur Eltern, die es sich leisten können, können dem desolaten öffentlichen Schulwesen den Rücken kehren und sich eine Schule für ihr Kind auswählen, die ihrer Vorstellung von guter Bildung entspricht. Konsequenz: je schlechter die Rahmenbedingungen an öffentlichen Schulen werden, je mehr das Schulsystem kaputt gespart wird, umso mehr boomen die Privatschulen, schicken Eltern, die es sich leisten können, ihr Kind auf private Schulen, - manche verschulden sich dafür sogar.

Soweit ist der Boom erklärbar. Mit diesem Boom der Privatschulen wird aber wiederum das öffentliche Schulwesen direkt geschwächt. Extreme Konsequenzen sehen wir übrigens in den ostdeutschen Ländern. Öffentliche Schulen haben nicht die Lobby, über die Privatschulen verfügen. Öffentliche Schulen suchen händeringend nach Eltern, die bereit sind, als Elternvertreter Verantwortung zu übernehmen, nach Sponsoren, die besondere Vorhaben der Schulen finanzieren. Dies umso mehr, wenn es sich um Schulen in strukturschwachen Gebieten handelt.
Zur Verdeutlichung möchte ich Ihnen wieder einmal von Dietzenbach erzählen, der liebenswerten, aber von vielen sozialen Problemen geschüttelten Kommune im Kreis Offenbach, in der ich lebe. Nach einer Waldorf-Schule samt Kindergarten will sich nun auch eine Montessori-Grundschule plus Kindergarten bei uns ansiedeln. Der CDU-BGM begrüßte die Ansiedlung und stellte der Schule einen hohen zinsfreien Kredit zur Verfügung.