Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
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Rede: Antrag DIE LINKE: Senkung Klassenobergrenzen
Donnerstag, 25. September 2008
Rede zum
Antrag der Fraktion DIE LINKE
betreffend Senkung der Klassenobergrenzen in den Schulen und Gruppengrößen in den Kindertagesstätten - Drucksache 17/378
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
dass die Forderungen in unserem Antrag berechtigt und sinnvoll sind, dem widerspricht kaum einer.
Ausgehend von der Forderung: Bildung ist ein Menschenrecht wollen wir, dass die Bildungschancen der Kinder und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Bildungseinrichtungen verbessert werden. Eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, eine qualifizierte Integration behinderter und teilleistungsgestörter Kinder, eine qualitativ hochwertige Wochenplanarbeit, eine Anleitung zum kooperativen Arbeiten usw. undsofort erfordert kleinere Klassen. Und kleinere Gruppengrößen in den Kindertageseinrichtungen sind nötig, damit der Bildungs- und Erziehungsplan endlich umgesetzt werden kann und man nicht immer nur auf die ständige Bereitschaft der Erzieherinnen setzt, noch ein Päckchen mehr zu schultern.
Die demografische Entwicklung kann entlastend wirken, wenn, wie die GEW fordert, die dadurch freiwerdenden Lehrer- (und ich ergänze: auch
Erzieherstellen) im jeweiligen System verbleiben: Seit 2003/2004 sinkt z. B. die Zahl der Erstklässler im Bund, bis 2015 insgesamt um 12%, im Westen sogar um 14% weniger Erstklässler. Statt Klassen- und Schulschließungen zuzulassen, sollten wir endlich die Gelegenheit nutzen und kleinere Klassen nicht nur zulassen, sondern aktiv herbeiführen. Die GEW hat auf ihrer Podiumsdiskussion letzte Woche sofort umsetzbare Minimalmaßnahmen in der Grundschule vorgestellt und deren Realisierung gefordert, die u.a. die in unserem Antrag unsere bereits noch im Wahlkampf aufgestellten Forderungen aufgreifen: Begrenzung der Schülerhöchstzahl auf 25 Schülerinnen und Streichung des Notparagraphen, nach dem ein Überschreiten dieser Verordnung um bis zu 3 Schülerinnen möglich ist.
Ich denke, ich muss nicht weiter begründen, warum eine Reduzierung der Gruppen- und Klassengrößen aus pädagogischen Gründen unbedingt erforderlich ist. Darüber haben wir nicht nur schon oft gesprochen sowohl im Plenum als auch im Ausschuss, es ist auch so, dass die bildungspolitischen Zielvorstellungen aller Parteien diese Option stützen.
Daher verfolgt der vorgelegte Antrag auch das Ziel, dass alle hier anwesenden Fraktionen ihre den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber immer wieder getätigten Wahlversprechen, Zusagen und Beteuerungen, es müsse „mehr Geld in Bildung investiert“ werden, Bildung müsse endlich „individuellere Förderung ermöglichen“ etc. pp., umzusetzen beginnen.
Lassen Sie mich hierzu einige kleine Zitate anbringen.
Aus dem CDU-Wahlprogramm: „Die wichtigsten Ziele unserer Bildungspolitik sind bestmögliche Bildungsqualität und Bildungsgerechtigkeit für alle. […] Wir wollen daher jedem Schüler ein Höchstmaß an Bildungschancen ermöglichen. Alle Kinder und Jugendlichen sollen ihre Begabungen bestmöglich entfalten können.“
Aus dem SPD-Wahlprogramm: „Wir gehen davon aus, dass alle Kinder und Jugendlichen bildungsfähig und bildungswillig sind. Es kommt
darauf an, ihre unterschiedlichen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten optimal zu fördern. […] Wir wollen einen Schulalltag, der fächerübergreifende
Förderung organisieren hilft und Unterricht, Erziehung und individuelle Förderung besser miteinander kombinieren kann. […] Statt auf Auslese und Selektion setzen wir auf Förderung und Integration.“
Aus dem Grünen-Wahlprogramm: „Aufbauend auf dem Sofortprogramm werden wir die Voraussetzungen für mehr individuelle Förderung, längeres gemeinsames Lernen, echte Ganztagsschulen, kleinere Klassen […] [etc.] schaffen.“
Aus dem FDP-Wahlprogramm: „Das Ziel liberaler Bildungspolitik ist es daher, alle Kinder und Jugendlichen in Hessen so zu fördern, dass jeder Einzelne seine individuellen Begabungen erkennt und seine Talente optimal entfalten kann.“
Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage Sie: Wie soll das denn gehen? „Bessere Qualität“, „bessere individuelle Förderung“, „bessere Bildung“, wie Sie sie immer wieder versprechen – bei Klassengrößen von bis zu 33 Schülerinnen und Schüler sowie Tageseinrichtungs-Gruppen mit 25 Kindern?
Die Antwort ist: Es geht nicht; es ist unmöglich. Kein Lehrer, und sei er noch so gut, kann Kinder und Jugendliche „individuell“ fördern und ihnen „gute Bildung“ zugute kommen lassen, wenn er eine 33er Klassengröße zu „beschulen“ hat. Da wir uns diesbezüglich vermutlich einig sind, frage ich nun alle Parteien, auch die, die immer vor einer höheren Neuverschuldung warnt, obwohl sie diese ja – wie wir gestern hörten – selbst für die letzten Jahre zu verantworten hat: Wie gedenken Sie, Ihre Wahlversprechen umzusetzen? Wo ist das „mehr Geld“ in Bildung, wenn eigentlich immer nur geflickschustert wird und nicht wirklich etwas substantiell verbessert wird? Wo hier und da vielleicht einmal „500 neue Stellen“ geschaffen werden oder nur geschaffen werden sollen? Wo die GEW doch seit Jahren vorrechnet, dass die Lehrerversorgung in Hessen gerade einmal bei 94% des Bedarfes liegt, es also allein – geschätzter – 5.000 Lehrer mehr in Hessen bedürfte, nur um eine 100%ige und adäquate Unterrichtsversorgung – wohl gemerkt: nach wie vor mit Klassengrößen von 33 – sicherzustellen? Wo bleibt Ihr versprochenes „mehr Geld in Bildung“?
Wir sehen es nicht, noch nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss Sie wieder einmal quälen, indem ich Sie an Ihre Verantwortung in Bundestag und Bundesrat erinnere, aber indem ich dieses Mal die Jusos Hessen-Süd zitiere: (http://www.jusos-hessensued.de/index.php?id=2014): Wir brauchen eine Vermögenssteuer! Eine „Wiedereinführung […] [dieser] ist […] möglich und sinnvoll. Es kommt nur darauf an, sie politisch zu wollen - und sie gerecht zu gestalten: Mit einem Freibetrag von 500.000 Euro würde keiner Kleinfamilie ihr Reihenhaus besteuert und auch das Ansparen fürs Alter bliebe für Normalverdiener(innen) ohne zusätzliche Belastungen.“ Diese Steuer hat eine lange Tradition. Es „gab [sie] […] bereits im antiken Griechenland für die reichsten 1.200 Bürger/innen – dort betrug sie zum Teil ganze zwölf Prozent. Auch alle anderen westlichen Industrienationen erheben Steuern auf Eigentum und Vermögen. Deren Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt beispielsweise in Großbritannien 4,3 Prozent, in Frankreich 3,2 Prozent und in den USA 3,1 Prozent. In Deutschland gibt es seit der Aussetzung der Vermögenssteuer nur noch Steuern auf Eigentum (beispielsweise die Grundsteuer), deren Anteil am BIP gerade einmal noch 0,9 Prozent ausmacht. […] Damit gehen dem Staat. in diesem Fall den Ländern, nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung jährlich 16 Milliarden Euro [in Hessen sind es 1,2 Milliarden] an Steuern verloren. Geld das fehlt. Beispielsweise für mehr Bildung.“ [Zitat Ende.]
Wie wahr… Selbst im kapitalistischen Vorzeigeland USA tragen Vermögende mehr zur Solidargemeinschaft als bei uns im Lande bei. Das aber ist kein Naturereignis oder Gottesgebot.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere Sie auf, die parlamentarische Mangelverwaltung aufzugeben. Nicht erst die Steuern zu senken und danach die leeren Kassen zu beweinen, sondern zu tun, was notwendig ist, - das zu tun, wofür wir alle hier angetreten sind:
Tun wir doch endlich etwas für „bessere Bildung“ im Land!
Jeder, der sich für „bessere Bildung““, gleiche Chancen für alle“, „mehr individuelle Förderung“ etc. hat wählen lassen, wohl wissend, dass Hessen nach der Wahl nicht mehr im Säckel haben wird als vor der Wahl und nun kleinlaut sagt, das eigene Wahlprogramm sei zwar gut gemeint, aber leider nicht finanzierbar, der sollte sich überlegen, ob er nicht besser als Insolvenzverwalter seine dann allerdings kleineren Brötchen verdienen sollte.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Antrag hier downloaden
Antrag: Senkung der Klassenobergrenzen in den Schulen und Gruppengrößen in den Kindertagesstätten
Antrag der Fraktion DIE LINKE
betreffend Senkung der Klassenobergrenzen in den Schulen und Gruppengrößen in den Kindertagesstätten - Drucksache 17/378
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
dass die Forderungen in unserem Antrag berechtigt und sinnvoll sind, dem widerspricht kaum einer.
Ausgehend von der Forderung: Bildung ist ein Menschenrecht wollen wir, dass die Bildungschancen der Kinder und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Bildungseinrichtungen verbessert werden. Eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, eine qualifizierte Integration behinderter und teilleistungsgestörter Kinder, eine qualitativ hochwertige Wochenplanarbeit, eine Anleitung zum kooperativen Arbeiten usw. undsofort erfordert kleinere Klassen. Und kleinere Gruppengrößen in den Kindertageseinrichtungen sind nötig, damit der Bildungs- und Erziehungsplan endlich umgesetzt werden kann und man nicht immer nur auf die ständige Bereitschaft der Erzieherinnen setzt, noch ein Päckchen mehr zu schultern.
Die demografische Entwicklung kann entlastend wirken, wenn, wie die GEW fordert, die dadurch freiwerdenden Lehrer- (und ich ergänze: auch
Erzieherstellen) im jeweiligen System verbleiben: Seit 2003/2004 sinkt z. B. die Zahl der Erstklässler im Bund, bis 2015 insgesamt um 12%, im Westen sogar um 14% weniger Erstklässler. Statt Klassen- und Schulschließungen zuzulassen, sollten wir endlich die Gelegenheit nutzen und kleinere Klassen nicht nur zulassen, sondern aktiv herbeiführen. Die GEW hat auf ihrer Podiumsdiskussion letzte Woche sofort umsetzbare Minimalmaßnahmen in der Grundschule vorgestellt und deren Realisierung gefordert, die u.a. die in unserem Antrag unsere bereits noch im Wahlkampf aufgestellten Forderungen aufgreifen: Begrenzung der Schülerhöchstzahl auf 25 Schülerinnen und Streichung des Notparagraphen, nach dem ein Überschreiten dieser Verordnung um bis zu 3 Schülerinnen möglich ist.
Ich denke, ich muss nicht weiter begründen, warum eine Reduzierung der Gruppen- und Klassengrößen aus pädagogischen Gründen unbedingt erforderlich ist. Darüber haben wir nicht nur schon oft gesprochen sowohl im Plenum als auch im Ausschuss, es ist auch so, dass die bildungspolitischen Zielvorstellungen aller Parteien diese Option stützen.
Daher verfolgt der vorgelegte Antrag auch das Ziel, dass alle hier anwesenden Fraktionen ihre den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber immer wieder getätigten Wahlversprechen, Zusagen und Beteuerungen, es müsse „mehr Geld in Bildung investiert“ werden, Bildung müsse endlich „individuellere Förderung ermöglichen“ etc. pp., umzusetzen beginnen.
Lassen Sie mich hierzu einige kleine Zitate anbringen.
Aus dem CDU-Wahlprogramm: „Die wichtigsten Ziele unserer Bildungspolitik sind bestmögliche Bildungsqualität und Bildungsgerechtigkeit für alle. […] Wir wollen daher jedem Schüler ein Höchstmaß an Bildungschancen ermöglichen. Alle Kinder und Jugendlichen sollen ihre Begabungen bestmöglich entfalten können.“
Aus dem SPD-Wahlprogramm: „Wir gehen davon aus, dass alle Kinder und Jugendlichen bildungsfähig und bildungswillig sind. Es kommt
darauf an, ihre unterschiedlichen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten optimal zu fördern. […] Wir wollen einen Schulalltag, der fächerübergreifende
Förderung organisieren hilft und Unterricht, Erziehung und individuelle Förderung besser miteinander kombinieren kann. […] Statt auf Auslese und Selektion setzen wir auf Förderung und Integration.“
Aus dem Grünen-Wahlprogramm: „Aufbauend auf dem Sofortprogramm werden wir die Voraussetzungen für mehr individuelle Förderung, längeres gemeinsames Lernen, echte Ganztagsschulen, kleinere Klassen […] [etc.] schaffen.“
Aus dem FDP-Wahlprogramm: „Das Ziel liberaler Bildungspolitik ist es daher, alle Kinder und Jugendlichen in Hessen so zu fördern, dass jeder Einzelne seine individuellen Begabungen erkennt und seine Talente optimal entfalten kann.“
Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage Sie: Wie soll das denn gehen? „Bessere Qualität“, „bessere individuelle Förderung“, „bessere Bildung“, wie Sie sie immer wieder versprechen – bei Klassengrößen von bis zu 33 Schülerinnen und Schüler sowie Tageseinrichtungs-Gruppen mit 25 Kindern?
Die Antwort ist: Es geht nicht; es ist unmöglich. Kein Lehrer, und sei er noch so gut, kann Kinder und Jugendliche „individuell“ fördern und ihnen „gute Bildung“ zugute kommen lassen, wenn er eine 33er Klassengröße zu „beschulen“ hat. Da wir uns diesbezüglich vermutlich einig sind, frage ich nun alle Parteien, auch die, die immer vor einer höheren Neuverschuldung warnt, obwohl sie diese ja – wie wir gestern hörten – selbst für die letzten Jahre zu verantworten hat: Wie gedenken Sie, Ihre Wahlversprechen umzusetzen? Wo ist das „mehr Geld“ in Bildung, wenn eigentlich immer nur geflickschustert wird und nicht wirklich etwas substantiell verbessert wird? Wo hier und da vielleicht einmal „500 neue Stellen“ geschaffen werden oder nur geschaffen werden sollen? Wo die GEW doch seit Jahren vorrechnet, dass die Lehrerversorgung in Hessen gerade einmal bei 94% des Bedarfes liegt, es also allein – geschätzter – 5.000 Lehrer mehr in Hessen bedürfte, nur um eine 100%ige und adäquate Unterrichtsversorgung – wohl gemerkt: nach wie vor mit Klassengrößen von 33 – sicherzustellen? Wo bleibt Ihr versprochenes „mehr Geld in Bildung“?
Wir sehen es nicht, noch nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss Sie wieder einmal quälen, indem ich Sie an Ihre Verantwortung in Bundestag und Bundesrat erinnere, aber indem ich dieses Mal die Jusos Hessen-Süd zitiere: (http://www.jusos-hessensued.de/index.php?id=2014): Wir brauchen eine Vermögenssteuer! Eine „Wiedereinführung […] [dieser] ist […] möglich und sinnvoll. Es kommt nur darauf an, sie politisch zu wollen - und sie gerecht zu gestalten: Mit einem Freibetrag von 500.000 Euro würde keiner Kleinfamilie ihr Reihenhaus besteuert und auch das Ansparen fürs Alter bliebe für Normalverdiener(innen) ohne zusätzliche Belastungen.“ Diese Steuer hat eine lange Tradition. Es „gab [sie] […] bereits im antiken Griechenland für die reichsten 1.200 Bürger/innen – dort betrug sie zum Teil ganze zwölf Prozent. Auch alle anderen westlichen Industrienationen erheben Steuern auf Eigentum und Vermögen. Deren Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt beispielsweise in Großbritannien 4,3 Prozent, in Frankreich 3,2 Prozent und in den USA 3,1 Prozent. In Deutschland gibt es seit der Aussetzung der Vermögenssteuer nur noch Steuern auf Eigentum (beispielsweise die Grundsteuer), deren Anteil am BIP gerade einmal noch 0,9 Prozent ausmacht. […] Damit gehen dem Staat. in diesem Fall den Ländern, nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung jährlich 16 Milliarden Euro [in Hessen sind es 1,2 Milliarden] an Steuern verloren. Geld das fehlt. Beispielsweise für mehr Bildung.“ [Zitat Ende.]
Wie wahr… Selbst im kapitalistischen Vorzeigeland USA tragen Vermögende mehr zur Solidargemeinschaft als bei uns im Lande bei. Das aber ist kein Naturereignis oder Gottesgebot.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere Sie auf, die parlamentarische Mangelverwaltung aufzugeben. Nicht erst die Steuern zu senken und danach die leeren Kassen zu beweinen, sondern zu tun, was notwendig ist, - das zu tun, wofür wir alle hier angetreten sind:
Tun wir doch endlich etwas für „bessere Bildung“ im Land!
Jeder, der sich für „bessere Bildung““, gleiche Chancen für alle“, „mehr individuelle Förderung“ etc. hat wählen lassen, wohl wissend, dass Hessen nach der Wahl nicht mehr im Säckel haben wird als vor der Wahl und nun kleinlaut sagt, das eigene Wahlprogramm sei zwar gut gemeint, aber leider nicht finanzierbar, der sollte sich überlegen, ob er nicht besser als Insolvenzverwalter seine dann allerdings kleineren Brötchen verdienen sollte.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
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Antrag: Senkung der Klassenobergrenzen in den Schulen und Gruppengrößen in den Kindertagesstätten









