Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
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In Hessen war es längst überfällig, ein für die Integration so ungemein wichtiges Projekt wieder ernsthaft anzugehen
Donnerstag, 05. März 2009
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
zu Anfang ebenfalls ein Satz zur Frage des Schulbesuchs von Kindern ohne legalen Aufenthaltsstatus: Wir werden natürlich den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterstützen. Und wir hoffen, nein, erwarten, dass es dieses Mal endlich auch zu entsprechendem ministerialem Handeln kommt.
Jetzt aber zum Hauptthema, dem Islamischen Religionsunterricht.
Um Ihnen unsere Position verständlich zu machen, möchte ich Ihnen auch Antwort geben auf folgende Fragen:
Wie steht DIE LINKE zur Religion? Wie steht sie zum Religionsunterricht an staatlichen Schulen? Wie steht sie zu einem Islamischen Religionsunterricht und zur Einführung eines solchen Unterrichts in Hessen?
Luc Jochimsen, die kulturpolitische Sprecherin unserer Bundestagsfraktion, hat im letzten Jahr einmal pointiert die Frage formuliert, ob die Partei ihr Heiligstes aufgeben dürfe, ihren Atheismus. Viele Genossinnen und Genossen sind Atheisten oder Agnostiker, entweder v. a. im Osten so aufgewachsen oder sie haben sich, so wie ich, dazu im Laufe ihres Lebens entwickelt. Aber es gibt auch die AG Christinnen und Christen in der Partei, unser religionspolitischer Sprecher heißt Bodo Ramelow und kandidiert als thüringischer Ministerpräsident, über 20 Pastoren sind Mitglied unserer Partei und im letzten Jahr haben wir eine allseits beachtete Tagung zum Thema Religion und Sozialismus durchgeführt unter Beteiligung von Muslimen, Juden und der christlichen Kirchen. Wir sind eine plurale Partei. Uns eint der Kampf gegen Ungerechtigkeit, für gleiche Lebenschancen und es ist m. E. nachrangig, ob Solidarität und Gerechtigkeit aus der Bibel, dem Koran, aus dem Marxismus oder der Arbeiterbewegung abgeleitet werden. Sicher, mir persönlich ist wichtig das Bekenntnis zur Autonomie, zur Befreiung von auch geistiger Fremdbestimmung und ich werde Religion immer wieder daraufhin befragen, ob sie real existierende soziale Widersprüche als etwas Gott-Gewolltes oder Allah-Gewolltes ansieht. Ich bin sicher, dass Glaube auch als Opium eingesetzt werden kann, damit die Menschen sich nicht gegen erfahrenes Unrecht wehren. Das ist die affirmative und staatstragende Funktion von Kirche. Auf der anderen Seite erleben wir hier in Hessen, dass die Wohlfahrtsverbände und mit ihnen die Kirchen in den Wahlkämpfen mit klaren Forderungen soziale Gerechtigkeit eingeklagt haben. Religion kann revolutionäre Kraft sein wie bei der Befreiung von Sklaverei oder in der lateinamerikanischen Befreiungstheologie. Sie kann aber auch reaktionäre Ideologie der besitzenden Feudalklasse sein, wie im Mittelalter oder in der Kolonialzeit. Der Mensch macht die Religion, nicht die Religion den Menschen. Zum Verhältnis Religion und Staat wurde in der jüngsten Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass ein staatlich verordneter Atheismus nicht der Freiheit der Menschen dient. Aber auf der anderen Seite darf es auch keine staatliche Bevorzugung einer Religion oder der Religion im Allgemeinen geben. Religion muss Privatsache bleiben!
Ad 2. Wie steht DIE LINKE zum Religionsunterricht an staatlichen Schulen?
Folgende Überzeugungen sind Konsens in unserer Fraktion und teilweise auch grundgesetzlich festgelegt:
- Es darf keine staatliche Bevorzugung einer Religion oder der Religion im Allgemeinen geben. Der Staat ist zur Neutralität und Toleranz verpflichtet.
- Religiös gebundene Kinder gleich welcher Glaubensrichtung dürfen keine Benachteiligung wegen ihres Glaubens erfahren, die Weltanschauungs- und Glaubensbekenntnisse der Kinder und ihrer Eltern müssen geachtet werden.
- Wissen über Religionen und kulturelle Traditionen muss wichtiger Bildungsinhalt und Gegenstand schulischer Bildung sein. Dazu kann ein religionskundlicher Unterricht dienen, der wie jedes andere Schulfach benotet werden kann.
- Ein bekennender Unterricht, wie er in Hessen als ordentliches Lehrfach mit Art. 7, Abs. 3 des GG grundgesetzlich garantiert ist und an öffentlichen Schulen in Übereinstimmung mit den Religionsgemeinschaften erteilt wird, vermittelt die Werte und Glaubenslehren der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Dies verträgt sich u. E. nicht damit, benotetes und versetzungsrelevantes Prüfungsfach zu sein. Dazu wage ich eine Analogie: Das wäre ein bisschen so, als ob im Fach Politikwissenschaften nicht nur Politikkunde unterrichtet und geprüft wird, sondern wie wenn jede politische Partei ihren eigenen PoWi-Unterricht hätte, in den die Eltern je nach ihrer politischen Gesinnung ihre Kinder anmelden. Für die Kinder von Nichtwählern gäbe es das Fach Poliethik). Ihre Noten erhielten die Kinder dafür, wie authentisch sie sich mit dem jeweiligen Parteiprogramm identifiziert hätten, sich also „bekennend“ zeigen könnten.
- Dies wäre abstrus! Daher sind wir LINKE der Überzeugung: Entweder sollte es Religionskunde mit Noten geben - solange wir noch Noten brauchen; auch dazu haben wir ja eine etwas andere Meinung - oder einen bekennenden Unterricht, dann aber nicht mehr als ordentliches Lehrfach und ohne versetzungsrelevante Benotung. Dies bedeutete allerdings Änderung des Artikels 7 des Grundgesetzes und der entsprechenden Landesregelungen.
- Religionsausübung, Rituale etc. gehören in die Privatsphäre, in die Familie, in die Gemeinden. Wenn Gottesdienste o.ä. in der Schule angeboten werden, dann kann der Besuch nur freiwillig erfolgen.
- Aber wir brauchen noch etwas anderes und in einer Einwanderungsgesellschaft ist dies für den gesellschaftlichen Frieden ganz entscheidend: Grundlegend und für alle Kinder sollte ein religions- und weltanschauungsübergreifender Unterricht erteilt werden, in dem es um gemeinsame humanistische Werte und deren Gefährdungen sowie grundgesetzliche Garantien geht. Dieser Unterricht sollte für alle verpflichtend sein, also nicht nur von den konfessionslosen Kindern besucht werden. Unsere durch unterschiedliche Religionen, Weltanschauungen und Kulturen geprägte Gesellschaft bedarf der Gemeinsamkeit, auch in der Debatte und der Werteerziehung. Ziel wäre, kulturelles und demokratisches Verständnis, gegenseitige Toleranz und Konfliktfähigkeit dort zu entwickeln, dies würde unserer festen Überzeugung nach die Integration in unserem Land, wenn man sie denn nicht als Einbahnstrasse versteht, ein großes Stück voran bringen.
Das ist schnell gesagt. Der Islam fehlt schon allzu lange auf diesem Parkett, war bisher nur geduldet auf Hinterhöfen und in Gewerbegebieten, und hat sich da zum Teil auf eine Art und Weise eingerichtet, die einer gemeinsam gestalteten Entwicklung unserer Gesellschaft nicht gut tut. In naher Zukunft wird hier jedes zweite Kind als Muslim aufwachsen und erzogen, es wird sich mit dem Islam identifizieren. Muslimische und nicht-muslimische Kinder haben nicht gelernt, sich auszutauschen, Gemeinsamkeiten zu entdecken, zu pflegen und weiter zu entwickeln, über Unterschiede zu reden, im positiven Sinne zu streiten und sie letztlich zu akzeptieren oder zumindest zu tolerieren. In diesem Sinne gilt es, keine Zeit zu verlieren. Andere Bundesländer sind da schon ein ganzes Stück weiter. Übrigens, als Antwort auf den letzten Redner der CDU: In NRW zum Beispiel gibt es seit Jahren islamische Religionskunde und dort ist der Besuch der Koranschulen dadurch zurückgegangen.
Natürlich muss im Sinne des Gleichstellungsgebots ein muslimisches Kind die gleiche Möglichkeit haben, in der Schule etwas über seine Religion, den Islam, zu erfahren wie Kinder anderer Glaubensbekenntnisse über ihre Religionen. DIE LINKE wird also für die Verwirklichung des Gleichstellungsgebots streiten. Generell sind aus Sicht der LINKEN zu einem Islamischen Religionsunterricht allerdings die gleichen Anmerkungen zu machen wie zum Religionsunterricht allgemein, wie ich sie eben ausgeführt habe.Â
In Hessen war es längst überfällig, ein für die Integration so ungemein wichtiges Projekt wieder ernsthaft anzugehen. Dafür haben Sie unsere Anerkennung, Frau Henzler, auch angesichts der Widerstände in der Regierungskoalition. Allerdings sollten wir uns nichts vor machen: Die Bedingungen, unter denen ein Angebot zustande kommen soll, sind kompliziert:
Für einen Religionsunterricht, den wir nach Art.7, Abs. 3 des Grundgesetzes anbieten müssen, erwartet das Land Hessen Ansprechpartner/Kooperationspartner, die bestimmte Bedingungen erfüllen müssen. Dazu gehört, dass sie über eine eindeutige und dauerhafte Mitgliederstruktur verfügen, die erlaubt, festzustellen, wer zum Besuch des IRU verpflichtet ist. Weiterhin müssen Ansprechpartner da sein, die verbindlich über die Grundsätze, nach denen der Unterricht zu erteilen ist, bestimmen können. Und schließlich muss zu erwarten sein, dass die fundamentalen Verfassungsprinzipien unseres Landes nicht gefährdet werden. Nicht Voraussetzung ist, dass die Religionsgemeinschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
In der Vergangenheit wurde ein Antrag der IRH, der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen, Religionsunterricht zu erteilen, abgelehnt. Jetzt ist eine andere Gemeinschaft kurz davor, anerkannt zu werden. Weitere werden folgen. Wir sollten dem keine Steine in den Weg legen. Auch der Runde Tisch ist sicher eine Möglichkeit, ein paar Schritte weiter zu kommen.
Angesichts dieser Herausforderung, die der Landtag und alle in ihm vertretenen Parteien offensichtlich annehmen wollen, sollte auch die Chance wahrgenommen werden, das Verhältnis von Staat und Kirche in Hessen neu zu überdenken und im Interesse der Integration und gemeinsamen Verantwortung, die alle unsere Kinder bald für das Land Hessen zu tragen haben, dem nach Bekenntnis trennenden Religionsunterricht einen für Alle verpflichtenden, integrierenden Unterricht an die Seite zu stellen.
(…)
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Barbara Cárdenas









