Interview mit Marjana Schott

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Rede zum Einzelplan 4 des Hessischen Kultusministeriums

Mittwoch, 13. Mai 2009

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

in Zeiten des auch für Hessen geltenden Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren werde ich über den EP 04 hinaus zusätzlich zu den Anforderungen im Bereich frühkindliche Bildung sprechen.

Herr van Ooyen hat Ihre Bildungspolitik schon generell kritisiert, ich werde das ergänzen und v.a. unsere konkreten Alternativen einfordern. Das hat Herr Irmer ja gerade von uns gefordert, aber meckern Sie dann nicht, das sei nicht bezahlbar!
Eine Reihe unserer Forderungen sind auch Schwerpunktforderungen der Bildungsgewerkschaften, der Sozialverbände oder der Elternvereinigungen.

Welche sind die aktuellen bildungspolitischen Herausforderungen?
Ich war letzte Woche auf der ersten Nationalen Konferenz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Artikel 24 des Vereinte-Nationen-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Berlin. Die von Deutschland eingegangenen Verpflichtungen hin zum Abbau von Benachteiligungen und für Inklusion werden Verbesserungen für alle Kinder nach sich ziehen. Auf der Konferenz wurde unmissverständlich festgehalten, dass die Konvention nach der erfolgten Ratifizierung nun für Bund, Länder und Kommunen völkerrechtlich verbindlich ist. Es wird erwartet, dass die Bundesländer - und damit auch Hessen - jetzt als erstes ihr System einer Prüfung unterziehen, inwieweit es den Anforderungen einer inklusiven, also einer gar nicht erst aussondernden Bildung, bereits entspricht. Dort, wo es Zweifel gibt, gilt das Gebot nach Art. 3, Abs. 3, eine klar völkerrechtsfreundliche Auslegung vorzunehmen. Das bedeutet, Hessen wird sich nicht so einfach rausmogeln können.

Zweitens wird erwartet, dass wir ab sofort erste Schritte auf dem Weg zu mehr Inklusion gehen. In 2 Jahren wird erstmals geprüft, ob und welche Schritte inzwischen eingeleitet wurden. Die verschiedenen Bundesländer setzen sich dabei unterschiedlich anspruchsvolle Ziele und geben sich unterschiedlich viel Zeit, die Bedingungen dafür zu erfüllen, dass unsere allgemeinbildenden Schulen alle Kinder aus ihrem Einzugsbereich beschulen. Die Ministerin aus Schleswig-Holstein, Vorreiter unter den Bundesländern mit 45 % Integration, hat uns berichtet, dass sie das Jahr 2009 zum Jahr der inklusiven Bildung ausgerufen hat und bis in 10 Jahren die 80%-Marke behinderter Kindern im Regelschulwesen erreicht haben will. Wir wissen, Hessen liegt erst bei 15 %. Wir müssen uns also sputen, Frau Henzler, wenn wir zumindest in diesem Bereich jemals Bildungsland Nr. 1 werden wollen. Aber vielleicht reicht der Koalition ja auch hier ein Platz auf den hinteren Rängen, mehr werden wir jedenfalls mit 50 zusätzlichen GU-Stellen nicht erreichen können...

Warum habe ich diesen Einstieg für die Haushaltsdebatte zum Einzelplan 4 gewählt?
Weil den Verpflichtungen, die sich durch die Ratifizierung der UN-Konvention ergeben, und die allen Schülerinnen und Schülern zugute kommen, nur mit der Umsetzung bestimmter Rahmenbedingungen, die natürlich auch haushalterische Konsequenzen haben, entsprochen werden kann.
Wie auf der Konferenz festgehalten wurde, gibt es bestimmte notwendig herzustellende Bedingungen, die keine oder kaum finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Ich will sie nur kurz erwähnen, damit wir uns darauf einstellen. Dazu gehört z. B. die Schaffung entwickelter, gleichberechtigter Kooperationsformen mit Eltern und Behindertenvertretungen. Dazu gehört aber auch die Anpassung des Hess. Schulgesetzes, das den Vorrang der inklusiven Beschulung festhalten und ausgestalten muss und des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes, das z.B. sicherstellen muss, dass allen Regelschulpädagogen, auch denen aus den Sekundarstufen, grundlegende sonderpädagogische Kenntnisse und ausreichendes Handwerkszeug vermitteln werden, um zieldifferent zu unterrichten.

Ich nehme an, dass in der nächsten Zeit ein Vorschlag Ihres Hauses, Frau Henzler, zur Anpassung beider Gesetze an die neuen Vorgaben vorgelegt wird, schließlich war die UN-Konvention ja schon lange genug in der Pipeline, so dass man sich auf die veränderten Vorgaben vorbereiten konnte. Ich hoffe, dass wir die Anpassung dann in Übereinstimmung mit dem ganzen Haus vornehmen können.

Die Anpassung des Landesrechts und der Kooperationsformen als notwendiger Voraussetzungen für ein inklusives Bildungssystem muss allerdings mit der Anpassung der faktischen Situation in den Schulen des Landes einhergehen, denn nur auf die zielt die Konvention ab. Und die Verbesserung der faktischen Situation braucht bestimmte materielle Rahmenbedingungen, die leider nicht durch noch so viele Rankings, Messungen und Konkurrenzverhältnisse herzustellen sind.

So, damit wären wir beim Punkt. Wir wissen, Inklusion zielt nicht nur auf behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder ab, sie umfasst auch leseschwache oder rechenschwache Kinder und Kinder, die sich nicht konzentrieren oder ausreichend sozial anpassen können, sie umfasst Kinder


Barbara Cárdenas