Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
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UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderung umsetzen
Donnerstag, 09. Juli 2009
ÂRede von Barbara Cárdenas zur Großen Anfrage des Abg. Dr. Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Fraktion bereffend Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes mit Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung am 8. Juli 2009
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
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Ich begrüße den Antrag der Regierungsparteien durchaus in Teilen, da er – zumindest, wenn man ihn gutwillig interpretiert - bedeuten kann, dass endlich auch in Hessen Bewegung in die Integrationsdebatte kommt. V.a freuen mich solche Begriffe wie „Diskriminierung unterbinden“ oder „umgehend umsetzen“, weil ich weiß, wie viele hier im Land intensiv darauf warten, dass der Ratifizierung jetzt auch Taten folgen. Nicht so sehr freut mich, dass Sie als Ziel der UN-Konvention lediglich nennen, „die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern“. Da muss ich Ihnen klar sagen: Das reicht nicht, die Konvention geht weiter, denn diese sagt auch, dass die Chancengerechtigkeit behinderter Menschen „zu gewährleisten“ ist. Unser Vorschlag wäre, die Formulierung durch die aus der UN-Konvention selbst zu ersetzen.
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Auch bezogen auf die beiden unter 2 genannten Gesetze und ihre Umsetzung besteht in Hessen noch erheblicher Handlungsbedarf. Nach wie vor sind Kommunen in Hessen nicht zur Herstellung der Barrierefreiheit verpflichtet. Die Angst davor, wer die Zeche zahlen muss, ist so groß, dass auf eine gesetzliche Regelung vorsichtshalber verzichtet wird. Kollege Utter sprach in diesem Zusammenhang von der sog. Konnexität. Der Versuch, allein über Zielvereinbarungen Barrierefreiheit herzustellen, funktioniert offensichtlich nicht. Es sind verbindlichere Vereinbarungen bzw. gesetzliche Regelungen für die Kommunen notwendig.
Unser gemeinsames Ziel muss es insgesamt sein, eine Separierung auf allen Ebenen, also im öffentlichen Leben, in der Schule, aber auch im Arbeitsleben zu verhindern und bestehende Separierung abzubauen, auch bei den Werkstätten muss sich etwas ändern, - ein ausschließliches Angewiesensein auf die Arbeit in Werkstätten entspricht nicht dem Grundsatz der Inklusion, selbst nicht dem der Integration. Vielleicht sind wir uns da sogar einig.
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Zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen:
Punkt 1 ist unbedingt zu unterstützen.
Ich hatte bei der Diskussion des Haushaltsentwurfs im März, noch unter dem Eindruck der ersten Nationalen Konferenz des Bundesministers Scholz in Berlin, dargestellt, dass es bestimmte notwendig herzustellende Bedingungen für die Umsetzung gibt: Gesetze müssen angepasst werden, das SchG muss den Vorrang der inklusiven Bildung festhalten, das Lehrerbildungsgesetz muss sicher stellen, dass allen Regelschulpädagogen, auch denen aus den Sekundarstufenschulen, - denn da liegt ein Riesenproblem, das wir nicht mehr vor uns her schieben dürfen - , dass allen Regelschulpädagogen grundlegende sonderpädagogische Kenntnisse und ein ausreichendes Handwerkszeug vermittelt wird, um zieldifferent zu unterrichten, und zwar in der Ausbildung der Lehrer wie auch in der Fort- und Weiterbildung, letzteres am sinnigsten über sog. Schilfs, schulinterne Lehrerfortbildungen, damit eine Schule auch über ein gemeinsames Leitbild Inklusion sowie über von allen geteiltes Wissen + Handwerkszeug verfügt.
Ich sehe auch deshalb dringenden Handlungsbedarf, weil die Verunsicherung der Sonderpädagogen und Förderschulen, die sich fälschlicherweise durch die Konvention marginalisiert, an den Rand gedrängt fühlen, dringend der Versicherung bedürfen, dass gerade jetzt ihre besonderen Kompetenzen gefragt sind und auch in Zukunft stark gefragt sein werden. Es wird ja nicht weniger Kinder geben, die der Unterstützung der Sonderpädagogen bedürfen. Es wird aber andere Förderorte und andere Settings geben, geben müssen, damit gemeinsames Lernen in unserem Schulsystem Vorrang hat.
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D.h. Sie sollten schnellstens – und dazu fordert auch dieser Antrag Sie, Frau Henzler, hier ein weiteres Mal auf - entsprechende Änderungsvorschläge zu den beiden Gesetzen vorzulegen. Sie können sich da ja auch an anderen Bundesländern orientieren, das dürfte meiner Ansicht nach eigentlich kein großes Ding sein, sodass wir tatsächlich umgehend, sobald wir die Gesetzesänderungen vorliegen haben, eine Anhörung beschließen und terminieren können, in der der gesetzgeberische Handlungsbedarf sowie Fragen der Umsetzung, sprich der Anpassung der faktischen Situation an die neuen Erfordernisse besprochen werden kann. Vielleicht überlegen Sie ja auch, zusätzlich so etwas wie einen Runden Tisch einzurichten. Das würden wir als Linke gern dann unterstützen, wenn es sich nicht um eine Verzögerungstaktik handelt, sondern um die Umsetzung der Verpflichtung, die „sich ergebenden notwendigen Änderungen unter Mitwirkung“ aller Beteiligten, auch der Betroffenenorganisationen vorzunehmen. Darüber hinaus brauchen wir. So ist jedenfalls meine Meinung, zeitnah viele Aktionspläne, viele Runde Tische, und zwar auf kommunaler und auf Kreisebene. Dieser Impuls sollte ebenfalls vom Ministerium ausgehen und entsprechende Bemühungen auf diesen Ebenen sollten unterstützt werden.
Ich weiß Frau Henzler, Sie haben im Augenblick viele Baustellen zu beackern und viele Brandherde zu befrieden und zu löschen, aber diese Baustelle hier schleifen zu lassen, das würde sich rächen.
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Zu Punkt 2 des Grünen Antrages:
Vor einem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern möchten wir Linken erst überhaupt gewährleistet wissen, dass die Eltern unabhängig beraten werden, welche Schule für ihr Kind die richtige ist. Viele Eltern berichten, dass sie sich bei der Beantragung eines GU für ihr Kind vom Staatlichen Schulamt oder von anderen schulischen Stellen nicht unabhängig beraten gefühlt haben. Zum Teil berichten sie sogar, dass ihnen von einem GU offen abgeraten wurde. Diese Forderung nach einer unabhängigen Beratung war übrigens eine zentrale der Elternverbände auf der Ersten Nationalen Konferenz in Berlin, der m. Wissens auch nicht widersprochen wurde. Erst nach Sicherstellung dieser unabhängigen Beratung können wir über den Sinn eines Wunsch- und Wahlrechts der Eltern sprechen.
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Punkt 3 des Grünen-Antrags können wir ebenfalls unterstützen
Hier noch kurz zum Kollegen Mick von der FDP. Ich habe mit Freude gehört, dass Sie Inklusion statt Förderung in Spezialeinrichtungen fordern und will nicht hoffen, dass hier der nächste Konflikt mit der CDU angelegt ist. Ich muss ihm aber widersprechen, wenn er den Streit um Begriffe unnötig findet. Das Verständnis der Begriffe Inklusion vs. Integration ist ein grundlegend anderes: Integration meint die Wiedereingliederung, Inklusion will gar nicht erst ausgliedern. Auch in einem weiteren Punkt muss ich korrigieren: Bereits zur Ersten Nationalen Konferenz lag eine Übersetzung in sog. Leichter Sprache vor.
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Ich möchte abschließend eine Bitte aussprechen. Lassen Sie uns in dieser Sache schnell und unterstützt vom ganzen Haus vorankommen und Diskriminierungen und Separierung abbauen. Wir Linke sind dabei.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich schon auf die Ausschussdiskussion und auch auf die Diskussion der Großen Anfrage der Grünen, zu der ich wegen Zeitmangels nichts gesagt habe.
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Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
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