Interview mit Marjana Schott
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Vertrauen ist gut – Informiert sein ist besser
Dienstag, 13. Oktober 2009
Demokratie braucht einen breiten Zugang zu Informationen
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In der heutigen Pressekonferenz zum Entwurf für ein ‚Hessisches Gesetz über die Freiheit des Informationszugangs’ der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion und Landesvorsitzender der Partei DIE LINKE. Hessen, Dr. Ulrich Wilken:
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„In Hessen gilt noch immer der überkommene Grundsatz des Amtsgeheimnisses. Die Wissensbestände der Verwaltung sind nur einem begrenzten Personenkreis, den Amtsträgern, zugänglich. Bürgerinnen und Bürgern wird ein Informationsrecht – außerhalb des Umweltrechts – bisher nur in Ausnahmefällen gewährt. Das Recht auf Zugang zu Informationen soll bewirken, dass öffentliche Stellen ihre Informationen mit den Bürgerinnen und Bürgern teilen. Für eine demokratische Rechts- und Gesellschaftsordnung ist dieser uneingeschränkte Zugang zu Informationen unabdingbar.
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Bisher haben Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Umweltinformationen; es ist nicht einsehbar, dass dies nicht in gleichem Maße auch für Maßnahmen der Infrastrukturplanung, der Verkehrsplanung oder Bauvorhaben gelten soll. Darüber hinaus haben die Bürgerinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse an Informationen darüber, ob mit Steuergeldern verantwortlich umgegangen wird. Ein Informationsfreiheitsgesetz stellt auch einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung dar. Die Gewährung des freien Zugangs zu Informationen ist keine lästige Verpflichtung, sondern im Interesse demokratischer Meinungs- und Willensbildung zu respektieren und zu fördern.“
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Hintergrund:
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Die Fraktion DIE LINKE. hat einen Entwurf für ein Hessisches Gesetz über die Freiheit des Informationszugangs in den Hessischen Landtag eingebracht, das auf der Grundlage des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) beruht. Der fortschrittliche und weitgehende Informationszugang des HUIG wird auf alle Amtsstellen und Informationstypen angewendet. Dadurch wird das HUIG zu einem modernen einheitlichen Informationszugangsgesetz weiterentwickelt. Im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtages ist deutlich geworden, dass ein integriertes Informationszugangsgesetz, welches die vorhandenen spezialgesetzlichen Regelungen harmonisiert und zu einem allgemeinen Informationsfreiheitsrecht ausbaut, die fortschrittlichste Variante zur Kodifizierung des Rechts auf Zugang zu Informationen darstellt. Sie ist übersichtlich, bürgerfreundlich und ein Schritt zur Verwaltungsvereinfachung.
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Aus der Stellungnahme für die Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtages vom 24. September 2009 zu den Entwürfen für ein Informationsfreiheitsgesetz der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD für ein Informationsfreiheitsgesetz:
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Prof. Dr. Michael Kloepfer, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät:
„In den entwickelten westlichen Demokratien (auch zeitlich voraus die USA) sowie in der Europäischen Union (Art. 255 EG; Art. 42 GRCh) ist das Recht auf voraussetzungslosen Zugang zu staatlichen Akten längst eine Selbstverständlichkeit geworden. Eine erneute Führungsrolle im Bereich des Informationsrechts könnte Hessen übernehmen, indem es als erstes Bundesland ein integriertes Informationszugangsgesetz schaffte, in dem es die Regelungen des UIG und des IFG soweit wie möglich harmonisierte.“









