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Stefan Grüttners Äußerungen zur Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist angesichts der Ausbootung von Nikolaus Brender ein Hohn

Montag, 30. November 2009


Anlässlich der Stellungnahme des für Rundfunkangelegenheiten zuständigen Staatsministers Stefan Grüttner (CDU), der sich verärgert darüber zeigt, dass ProSiebenSat.1 den Nachrichtensender N24 entweder verkaufen oder einem Sparkurs unterwerfen will, erklärt erklärt Ulrich Wilken, rechts- und medienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Vorsitzender des hessischen Landesverbandes:
 
„Was für eine Chuzpe: Am Freitag organisiert Roland Koch (CDU) im offenem Widerspruch zu Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes - der die Rundfunkfreiheit garantiert – die Ausbootung des ihm nicht genehmen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender. Wovor renommierte Staatsrechtlehrer eindrücklich  gewarnt hatten, weil dies ein massiver Eingriff in die Rundfunk- und Pressefreiheit sei.
Am Montag kritisiert Kochs Mann für Grobe, Stefan Grüttner, die Überlegungen von ProSiebenSat.1 mit den Worten: ‚Die in den 1980er Jahren etablierte duale Rundfunkordnung ist kein Selbstzweck. Schon in der Präambel des Rundfunkstaatsvertrags sei niedergelegt, dass öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) gleichermaßen der freien und individuellen und öffentlichen Meinungsbildung und der Meinungsvielfalt verpflichtet seien’ (O-Ton Grüttner).“
 
Das Verhalten Kochs und die Äußerungen Grüttners zeigten, dass in Sonntagsreden stets die Rundfunkfreiheit hoch gehalten, in der Praxis dieses für die Demokratie unverzichtbare Grundrecht jedoch mit Füßen getreten werde, so Wilken.