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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Ohrfeige für Volker Bouffier und Co.
Dienstag, 02. März 2010
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung. Alle Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Das hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Vorsitzender des hessischen LINKEN-Landesverbandes:
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„Mit dem Urteil wird DIE LINKE in ihrer Position bestätigt. Es ist eine Ohrfeige für alle Anhänger des präventiven Sicherheitsstaates wie den Hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU), die immer mehr Eingriffs- und Überwachungsmöglichkeiten des Staates wollen und dafür Bürger- und Freiheitsrechte weiter einschränken.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist diesen bedrohlichen Bestrebungen zumindest in Sachen Vorratsdatenspeicherung ein Riegel vorgeschoben worden.
Es ist ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger.“
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Das Bundesverfassungsgericht habe mit dem heutigen Urteil Maßstäbe gesetzt, so Wilken, die auch in anderen Bereichen eines immer repressiver vorgehenden Staates Anwendung finden müssten.
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Wilken: „’Alles löschen’ muss die Devise auch weiterhin heißen, wenn mit dem Verweis auf mögliche Bedrohungen unsere Rechte eingeschränkt werden sollen.“Â
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