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Schließung von Gerichten ist das Gegenteil von Bürgernähe – bei äußerst zweifelhaftem Einsparungspotential

Dienstag, 22. Juni 2010

Zur Regierungserklärung des Hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP), in der dieser u. a. die Schließung von fünf Arbeitsgerichten zu rechtfertigen versucht, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Gerichte müssen als dritte Gewalt effektiv und effizient Recht sprechen können. Dazu müssen sie vom Staat ausreichen finanziert und ausgestattet werden – das ist die Aufgabe der zweiten Gewalt. Dem verweigert sich die Hessische Landesregierung.
Zudem kann die Hessische Landesregierung ein Einsparungspotential bei den Schließungen nicht nachweisen. Durch die Zusammenlegung werden weder die Zahl der Fälle noch die Anzahl der Sitzungen verringert oder der Verwaltungsaufwand verkleinert. DIE LINKE hält es für eine Fehlentscheidung, fünf von zwölf Arbeitsgerichten in Hessen zu schließen."

Es sei nicht hinnehmbar, so Wilken, dass das von der Landesregierung vermutete Einsparpotential auf Kosten der Normal- und Geringverdienerinnen, der abhängig Beschäftigten, der Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger erzielt werden solle. Auf die Rechtssuchenden kämen wegen längerer Wege höhere Kosten zu. Dies treffe besonders Menschen mit geringen Einkommen und führe dazu, dass ihnen der Zugang zu den Gerichten erschwert werde.

Wilken: „Die Schließung und Zusammenlegung bringen außerdem eine Verschlechterung für die an den Gerichten Beschäftigten mit sich. Gerade die Teilzeitbeschäftigten, zumeist Frauen, die oftmals am Gerichtsort oder in unmittelbarer Nähe wohnen, trifft das mit höheren Fahrtkosten und höherem Zeitaufwand sehr hart."