Interview mit Hermann Schaus

100x100_hermann_schausDie Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
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Neonazi-Überfall in Echzell: Ein Blick ins Gesetz wäre hilfreich…

Freitag, 09. Juli 2010

Die Frankfurter Rundschau berichtet heute (‚Streit um Schlägerei mit Rechten’), ein Polizeisprecher habe das Nichteinschreiten bei einem Neonazi-Überfall in Echzell (Wetterau-Kreis) damit begründet, dass es sich bei einem der drei vor Ort befindlichen Polizisten um einen Auszubildenden gehandelt habe. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Vorsitzender des hessischen Landesverbandes:

„Die Aussage des Polizeisprechers, der bei der Bereitschaftspolizei eingesetzte Auszubildende habe keine Berechtigung zum Eingreifen gehabt, ist einfach nur abenteuerlich.

Es stellt sich die wenig erbauliche Frage: Ist die hessische Polizei nicht mit dem Strafgesetzbuch vertraut? Dort ist in § 323 c  eindeutig geregelt: Wer bei gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, macht sich strafbar. Und zwar völlig unabhängig davon, ob er sein Studium abgeschlossen oder eine Prüfung abgelegt hat oder gar zum Tragen einer Dienstwaffe berechtigt ist. Auch für die hessische Polizei gilt: Ab und an ein Blick ins Gesetz erspart nicht nur dummes Geschwätz, sondern erleichtert auch die Rechtsfindung.“

DIE LINKE werde den Neonazi-Überfall im Innenausschuss zum Thema machen und hoffe, dass sich dort dann ernsthaft mit dem Vorgang beschäftigt werde.

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