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Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen – Neonazi-Aufmärsche werden auch in Zukunft blockiert!

Dienstag, 21. September 2010

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen, dass die Polizei einer von der NPD beantragten Demonstration am 1. August 2009 den Weg hätte frei boxen müssen, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag und Vorsitzender des LINKEN-Landesverbands:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen ist kurios. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Polizei dafür kritisiert wird, eine friedliche Blockade des rechten Aufmarsches nicht aufgelöst und den Neo-Nazis nicht den Weg frei geboxt zu haben. Es stellt sich die wenig erbauliche Frage: Ist das Gericht der Ansicht, dass für Rassisten und Antisemiten die Polizei zum Knüppel greifen muss, um friedliche Blockaden aufzulösen?

DIE LINKE wird sich jedenfalls auch in Zukunft an der Seite derer engagieren, die versuchen Neonazi-Aufmärsche durch friedlichen Protest zu verhindern. Wir werden uns das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Demonstrationsfreiheit nicht nehmen lassen."

Verpflichtung und Recht der örtlichen Polizeiführung einzuschätzen, ob ein Neonazi-Aufmarsch ‚mit aller Gewalt' durchgesetzt werden müsse, dürfe nicht durch mittelhessisches Landrecht eingeschränkt werden, so Wilken.


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