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Fraport darf das Demonstrationsrecht nicht länger beschneiden - der Flughafen ist öffentlicher Raum
Dienstag, 23. November 2010
Vor dem Bundesverfassungsgerichts wird ab heute darüber verhandelt, ob das von der Flughafenbetreibergesellschaft Fraport am Frankfurter Flughafen verhängte Demonstrationsverbot gegen Abschiebungsgegner rechtens ist. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Vorsitzender des hessischen Landesverbandes:
„Das von Fraport verhängte Demonstrationsverbot gegen Abschiebungsgegner muss aufgehoben werden. Kein Geschäftsreisender und keine Urlauberin hat ernsthaft Zweifel daran, sich am Flughafen Frankfurt im öffentlichen Raum zu befinden. Die Menschen flanieren an Geschäften vorbei – wie in einer Fußgängerzone – und die Landes- und Bundespolizei ist vor Ort im Einsatz. Die Situation am Frankfurter Flughafen unterscheidet sich damit grundsätzlich vom privaten Raum eines heimischen Wohnzimmers.
Für den Flughafen muss deshalb gelten: Das verfassungsrechtlich garantierte Demonstrationsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung dürfen hier nicht länger mit dem Verweis auf das Hausrecht ausgehebelt werden."
DIE LINKE teile uneingeschränkt die Position des ‚Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen Rhein-Main', dass Abflughallen in Flughäfen nicht zu grundrechtsfreien Räumen werden dürfen, so Wilken. Es müsse möglich sein, gegen Abschiebungen auch und gerade vor Ort zu protestieren.









