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Schwarz-gelber Gesetzentwurf zu Volksbegehren und Volksentscheid: zu kurz gesprungen!
Donnerstag, 03. Februar 2011
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Vorsitzender des hessischen LINKEN-Landesverbandes:
„Seit 1946 war in Hessen noch nie ein Volksentscheid erfolgreich. Daran wird sich auch künftig nichts ändern. Denn Hessen setzt nach wie vor die höchsten Hürden für diese Elemente der direkten Demokratie. Daran ändert auch die von Schwarz-Gelb geforderte Absenkung des Zulassungsquorums von 3 % auf 2 % der Wahlberechtigten nichts."
Wenn sich die Politik für die Einführung direkt-demokratischer Elemente entscheide, müssten diese so ausgestaltet werden, dass sie sinnvoll und wirksam eingesetzt werden könnten, so Wilken. Das leiste der Entwurf nicht. Er nehme lediglich kosmetische Korrekturen der anwendungsfeindlichen Regelungen vor.
Wilken: „Direkte Demokratie in Hessen bleibt eine ‚Schein-Möglichkeit' der Teilhabe an Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen, die von den Menschen auch als solche wahrgenommen wird. Letztendlich führt das zu Frustration und Politikverdrossenheit. Die Landesregierung muss endlich Volksbegehren und Volksentscheide aktiv unterstützen und die Verfahren bürgerinnenfreundlich gestalten."









