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Öffentlicher Raum bleibt öffentlich: Verfassungsgericht untersagt Fraport die Aushebellung des Demonstrationsrechts

Dienstag, 22. Februar 2011

Das von Fraport am Frankfurter Flughafen erteilte Demonstrationsverbot ist nicht zulässig, so das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Vorsitzender des hessischen Landesverbandes:

„DIE LINKE begrüßt das Bundesverfassungsgerichtsurteil, weil es unser aller Rechte im öffentlichen Raum und im als Öffentlichkeit wahrgenommenen Raum stärkt. Der Flughafen ist auch ein Marktplatz mit einer Vielzahl von Geschäften und damit öffentlicher Raum – nicht nur für den Handel, sondern auch für politische Demonstrationen.

Julia Kümmel und allen anderen Aktivistinnen und Aktivisten des ‚Rhein-Main-Bündnisses gegen Abschiebungen' gebührt Dank für ihre Hartnäckigkeit und ihren langen Atem. Ihnen ist es zu verdanken, dass der Versuch der Flughafenbetreibergesellschaft Fraport gescheitert ist, das Demonstrationsrecht auszuhebeln."

Für den Flughafen gelte nun wieder: Das verfassungsrechtlich garantierte Demonstrationsrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung könne nicht länger mit dem Verweis auf das Hausrecht ausgehebelt werden.

Wilken: „Gerade an Deutschlands Abschiebeflughafen Nr. 1. muss es möglich sein, gegen eine inhumane Flüchtlingspolitik, mit ihren Abschiebungen in Krisengebiete, in Bürgerkriege und in die Hände von Folterregimen, zu protestieren."


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