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Für eine Aufhebung der Bannmeile: Der Hessische Landtag ist keine mittelalterliche Trutzburg
Mittwoch, 02. März 2011
Zum heute eingebrachten Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein ‚Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Bannmeile des Hessischen Landtages' erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Vorsitzender des hessischen Landesverbandes:
„Eine Bannmeile ist schlichtweg überflüssig. Sie ist antiquiert und undemokratisch. Schließlich ist der Landtag keine mittelalterliche Trutzburg, die vor der Belagerung durch konkurrierende Machthaber und auch nicht vor dem Volk, das die Parlamentarier vertreten, geschützt werden muss.
Zum Schutz der Politikerinnen und Politiker vor unerlaubter Einflussnahme auf ihre freie Willensbildung und vor allem zum Schutz der Demokratie bedarf es keiner Bannmeile. Hierzu ist das bestehende Verwaltungs- und Strafrecht vollkommen ausreichend."
Politik dürfe sich nicht von den Bürgerinnen und Bürgern abschotten und über deren Köpfe hinweg entscheiden. Wie unnötig eine Bannmeile sei, zeige auch der Blick in benachbarte Bundesländer oder andere Staaten.
Wilken: „Die meisten westlichen Demokratien und zahlreiche Bundesländer kennen die Bannmeile nicht und fahren gut damit."
Hinweis: Unter dem Titel ‚Bannmeilengesetz ... gehört in die Geschichtsbücher' hatte der heutige Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) im Jahr 2007 einen Aufsatz geschrieben, in dem er sich unmissverständlich für die Abschaffung der Bannmeile ausspricht. Die Begründung des LINKEN-Antrags ist, so viel Quellenangabe muss sein, ist A bis Z die Übernahme von Hahns Plädoyer für die Abschaffung der Bannmeile.









