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Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Mehr Fragen als Antworten!
Mittwoch, 13. April 2011
Zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärt Ulrich Wilken, medienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, wird die bislang gerätebezogene Gebühr durch eine generelle Haushalts- und Betriebsstättenabgabe ersetzt.
Doch entgegen dem Versprechen der Ministerpräsidenten bringt der neue Vertrag keine Vereinfachung des Rundfunkgebührensystems. Im Gegenteil: Er wirft eine Menge bislang ungelöster Fragen und Probleme auf und löst weder die Legitimationsschwäche des jetzigen Systems, noch führt er zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.
Künftig müssen alle Rundfunkbeiträge zahlen, unabhängig davon, ob sie ein Rundfunkgerät besitzen oder nicht – aus der Rundfunkgebühr wird eine Zwangsabgabe."
Die neuen Regelungen vertieften die soziale Schieflage. So entfalle der Nachteilsausgleich für mehr als 580.000 bislang von Rundfunkbeiträgen befreite Personen mit Behinderungen, so Wilken. Und auch Geringverdiener, Studierende, Auszubildende, Bezieher von Niedrigrenten, die bewusst auf Sozialleistungen verzichteten, oder Arbeitslose in Hartz IV mit Zuverdienst, blieben von einer Gebührenbefreiung ausgeschlossen.
Wilken: „Auch im Hinblick auf den Datenschutz bleiben viele Fragen offen. Um zukünftig alle Menschen einer Wohnung und einem Haushalt zuzuordnen, müssen eine Menge Daten erhoben und verarbeitet werden.
Der sächsische Datenschutzbeauftragte befürchtet zu Recht die Gefahr, dass sich die GEZ zu einer ‚Supermeldebehörde' entwickelt."









