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Hessen braucht bürgernahe Gerichte

Mittwoch, 24. August 2011

Zum Entschließungsantrag der SPD und dem Dringlichen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu den Gerichtsschließungen sowie zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung einer IT-Stelle der hessischen Justiz erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Vorsitzender des hessischen Landesverbandes DIE LINKE:

„Die hessische Landesregierung verweigert der hessischen Justiz eine ausreichende finanzielle Ausstattung und spart die Gerichte kaputt. Das geht zu Lasten der rechtsuchenden Menschen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese müssen weitere Wege, höhere Kosten und nicht zuletzt eine Verschlechterung ihres grundrechtlich geschützten Justizgewährungsanspruchs hinnehmen.

Zu allem Überfluss geschieht das dann auch noch auf Grundlage eines undemokratischen Verfahrens. Die Maßnahmen zur Schließung der Gerichtsstandorte wurden eingeleitet bevor der Hessische Landtag damit befasst war. Das verstößt gegen die Grundsätze eines demokratischen Rechtsstaats und führt zu Politikverdrossenheit."

In einem anderen Schritt solle das, was den Gerichten genommen werde, dann für die „kostenneutrale" Aufblähung von – noch dazu unübersichtlichen - Verwaltungsstrukturen in Form einer IT-Stelle ausgegeben werden. Das schwäche die rechtsprechende Gewalt zugunsten der Verwaltung und verschlechtere die Justizgewährung.