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Befristete Rechtsvorschriften: Gesetzgebung auf hessische Art – Durchwinken statt diskutieren
Mittwoch, 14. September 2011
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein sechstes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer befristeter Rechtsvorschriften erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Es gibt in diesem Sammelgesetz einige Gesetze bei denen Diskussions- und Änderungsbedarf besteht. Deswegen haben wir darauf gedrängt, dass Fachausschüsse mit beraten. Das hätten wir uns leider schenken können, denn Anhörungen zu einzelnen strittigen Gesetzen werden von CDU und FDP verweigert."
Ein parlamentarischer Diskurs, in dem um Postionen und Lösungen gerungen wird, findet nicht mehr statt. ‚Stattdessen wird nach einem Prinzip verfahren, dass so einfach ist, dass ihm auch dressierte Meerschweinchen gerecht werden würden: Abgeordnete der Regierungsfraktionen nehmen Regierungsvorlagen an; Oppositionsabgebordnete lehnen sie ab'. So fasst es der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic (DIE LINKE) kurz und treffend in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 11. September zusammen."
Besonders problematisch sei dies beim Hessischen Ladenöffnungsgesetz, weil die Hessische Landesregierung jegliche Debatte um Sonntagsarbeit vermeiden und verweigern wolle, so Wilken. Noch während der laufenden Beratungen zum im Artikelgesetz versteckten Ladenöffnungsgesetz habe die Landesregierung eine erhebliche Ausweitung der Sonntagsarbeit in einer Bedarfsgewerbeverordnung ‚durch die Hintertür' vornehmen wollen.
Wilken: „Wir stehen da an der Seite der CDA, die Bedenken gegen den Entwurf der Bedarfsgewerbeverordnung und die Ausweitung der Sonntagsarbeit äußert."









