Interview mit Marjana Schott

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Therapieunterbringung: Für einen rationalen, humanen und verfassungskonformen Umgang mit Straftätern

Mittwoch, 05. Oktober 2011

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und FDP für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Therapieunterbringung dient einzig dazu, Menschen einzusperren, die nicht mehr eingesperrt werden dürfen. Es handelt sich um eine neue, zusätzliche Form der Freiheitsentziehung. Menschen, die eigentlich in Freiheit entlassen werden müssten, werden nachträglich zu psychisch gestörten Personen abgestempelt. Das heißt: Diese Umetikettierung dient als Pseudorechtfertigung dafür, sie weiterhin einzusperren.“

Das sei eine Umgehung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Der Gesetzentwurf verstoße gegen die UN-Menschrechtskonvention und sei verfassungswidrig.

Wilken: „Wir müssen endlich ernsthaft darüber reden, wie ein angemessener Umgang mit ehemaligen Straftätern und gleichzeitig der Schutz der Bevölkerung aussehen kann. Auf jeden Fall muss er den Grundsätzen der Menschenwürde und des Rechtsstaats entsprechen.“