Interview mit Marjana Schott

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Therapieunterbringungsgesetz verletzt Verfassung und Menschenrechte

Donnerstag, 17. November 2011

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz (Drucksache 18/4534), erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das Gesetz widerspricht der Verfassung und verletzt die Menschenrechte.

Mit dem Unterbringungsgesetz wird eine Tätergruppe mit Hilfe des Begriffs der „psychischen Störung" eingesperrt, die nach den Vorgaben der Europäischen Menschrechtskonvention und des Grundgesetzes in Freiheit zu belassen ist.

So wird kein Problem gelöst, sondern auf Richterinnen und Sachverständige abgewälzt. Statt effektiven Opferschutz zu entwickeln, und der sieht völlig anders aus, wird weggesperrt - und das auch noch auf zweifelhafter rechtlicher Grundlage."

Menschen würden im Nachhinein dafür bestraft, dass die Resozialisierung im Strafvollzug völlig unzureichend sei. Mit den Gesetzen zur Therapieunterbringung gefährdeten Bundes- und Landesgesetzgeber leichtfertig ein weiteres Stück Rechtsstaat, so Wilken.