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Schlapphüte mal wieder beim Rechtsbruch ertappt!

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Zu dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, das nach dreieinhalbjährigem Prozess die Beobachtung des Rechtsanwalts und Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz (VS) für illegal erklärt hat, erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Ich gratuliere Rolf Gössner zu seinem jüngsten Erfolg, auch vor Gericht die Unrechtmäßigkeit des Verfassungsschutzes bestätigt zu bekommen. Dessen rechtswidrige Vorgehen war ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen. Geheimdienste nehmen offensichtlich systematisch Rechtsbrüche und Verstöße gegen die Verfassung in Kauf. Es gilt nun, nachdem die Gerichte den Verfassungsschutzbehörden zum wiederholten Mal den rechtswidrigen Umgang mit dem Menschenrechtsaktivisten Rolf Gössner attestiert haben: Auf Grundlage des Düsseldorfer Urteils und insbesondere angesichts der aktuellen Debatte um eine Verstrickung des Verfassungsschutzes in Neonazi-Organisationen, muss auch die Schnüffelpraxis in Hessen ein Ende haben. Geheimdienste gehören abgeschafft und solange sie noch da sind, müssen sie viel stärker öffentlich kontrolliert werden.“


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