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Hahns Äußerungen zur Verfassung sind untragbar

Montag, 09. März 2009

Wer im Zusammenhang mit zentralen Verfassungsartikeln von `Blödsinn` redet, ist als Justizminister fehl am Platz

Zu den abfälligen Äußerungen des Hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) bezüglich der Landesverfassung in einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Vorsitzender des hessischen Landesverbandes:

„Wenn ein Justizminister meint, nicht seiner politischen Linie entstprechende Verfassungsartikel und sich daraus ergebende Handlungsmöglichkeiten als `Blödsinn` (O-Ton Hahn) bezeichnen zu müssen, zeigt das nur eines: Dieser Mann ist fehl am Platz.

Es ist ein in der Bundesrepublik vermutlich einmaliger Vorgang, dass ein Minister, der auf die Verfassung einen Eid abgelegt hat, diese in einer solchen Weise abqualifiziert. CDU und FDP würden sich mit Rücktrittsforderungen und wüsten Beschimpfungen überbieten, wenn z. B. der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag im Zusammenhang mit der Hessischen Verfassung von `Blödsinn` reden würde."

Im Übrigen liege Herr Hahn auch in der Sache völlig daneben, so Wilken. Ein Blick ins Grundgesetz genüge um zu wissen, dass die Möglichkeit zur Verstaatlichung von Betrieben sehr wohl gegeben sei. Oder wolle Herr Hahn allen Ernstes behaupten, Angela Merkel (CDU) und Frank-Walter Steinmeier (SPD) bewegten sich mit ihrem Regierungshandeln zur möglichen Verstaatlichung von Banken jenseits der Verfassung?

Wilken: „Es gibt sowohl im Grundgesetz als auch in der Hessischen Verfassung ein Sozialstaatsgebot. Hier bricht Bundesrecht nicht Landesrecht, wie Herr Hahn behauptet. Herr Hahn möchte als Vertreter einer marktradikalen Partei offenbar das Sozialstaatsgebot schleifen. Das macht ihn als stellvertretenden Ministerpräsidenten und Justizminister untragbar."