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Neues aus Hessen: Ein Justizminister der Grundgesetz-Artikel nicht kennt
Mittwoch, 11. März 2009
Der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) ist nach eigenen Angaben ` fast schon stolz darauf`, dass die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag seinen Rücktritt gefordert hat, nachdem Hahn sich aus zentralen Verfassungsartikeln ergebende Vergesellschaftungsmöglichkeiten als `Blödsinn` bezeichnet und angekündigt hatte, die Hessische Verfassung ändern zu wollen. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Vorsitzender des hessischen Landesverbandes:„Wir werden am Donnerstag (Anm.: am 12.3.) dem Hessischen Justizministerium einen Besuch abstatten, um dem noch amtierenden Justizminister wichtige Artikel der Hessischen Verfassung und des Grundgesetzes nahe zu bringen.
Da wir nicht erwarten, dass Herr Hahn bereit ist aus den Händen von `Postkommunisten` - so die Titulierung der LINKEN-Abgeordneten durch den marktradikalen FDP-Mann - ein Grundgesetz entgegen zu nehmen, werden wir plakativ deutlich machen, dass der noch amtierende Justizminister des Landes Hessen offenbar wichtige Verfassungsartikel nicht kennt."
Herr Hahn müsse nur aus dem Fenster schauen um zu erkennen, wie sehr er mit seinen Äußerungen daneben liege, so Wilken. Nicht nur in der Hessischen Verfassung stehe, dass der Gebrauch des Privateigentums nicht dem Gemeinwohl zuwiderlaufen dürfe. Auch im Grundgesetz gebe es einen entsprechenden Artikel:
„...Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz (...) in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinschaft überführt werden." (GG, Artikel 15)
Wilken: „Es bleibt dabei: Wenn ein Justizminister einen zentralen Artikel des Grundgesetzes nicht kennt oder ihn einfach unter den Tisch fallen lässt, ist er an der Spitze des Justizministeriums fehl am Platz."
Hinweis: Donnerstag, 12. März 2009, 12 Uhr, Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13 in Wiesbaden: Öffentliche Einführung zum Thema `Verfassungsartikel lesen, Verfassungsartikel verstehen!`









