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CDU-FDP-Regierung in Hessen macht´s möglich: Ein Justizminister, der die Verfassungswirklichkeit nicht zur Kenntnis nehmen will!

Donnerstag, 14. Mai 2009

Anlässlich der Landtagsdebatte zu den Äußerungen des Hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) zur Verfassung erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Vorsitzender des hessischen Landesverbandes:

„Herr Hahn hat als Hessischer Justizminister einen Amtseid geleistet, die Verfassung zu befolgen und zu verteidigen. Das hat ihn nicht davon abgehalten, in der Hessischen Verfassung verwurzelte Forderungen als ‚Blödsinn' und sinngemäß als unausgegorenes Zeug zu bezeichnen. Es ist abstrus, dass sich Herr Hahn als Justizminister zu der Behauptung versteigt, mit Blick auf das Grundgesetz sei eine Vergesellschaftung von Betrieben nicht möglich."

Offenbar habe der Justizminister noch nie den Grundgesetz-Artikel 15 gelesen, so Wilken, in diesem sei das Folgende festgehalten:
„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden."
Gerade vor dem Hintergrund der globalen Systemkrise sei die in Deutschland vorhandene Verfassungsbestimmung von besonderer Aktualität. Es werde offenkundig, dass der finanzmarktgetriebene Kapitalismus an seiner eigenen Gier und der sich daraus ergebenden Überakkumulation zerbreche. Sowohl die Hessische Verfassung als auch das Grundgesetz wiesen einen verfassungsgemäßen Weg hin zu einer anderen Wirtschaftsordnung und einer solidarischen Gesellschaft.
Wilken: „Der Hessische Justizminister hat die Verfassung zu schützen und zu verteidigen. Wenn das Herrn Hahn aufgrund seiner marktradikalen politischen Ansichten nicht mögllich ist bzw. nicht passt, dann muss er zurücktreten."