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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: EU braucht mehr Demokratie
Dienstag, 30. Juni 2009
Anlässlich des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum EU-Reformvertrag erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Vorsitzender des hessischen LINKE-Landesverbandes:
„Mit dem Urteil sieht sich die DIE LINKE darin bestärkt, dass der Vertrag erhebliche Defizite bei der demokratischen Mitentscheidung und -gestaltung der Parlamente in den einzelnen EU-Ländern enthält.
DIE LINKE hat in ihrer Kritik am sog. Lissabon-Vertrag immer darauf verwiesen, dass es mehrere Punkte im Vertragswerk gibt, die nicht hingenommen werden können: Dazu gehört neben den Defiziten bei der demokratischen Mitentscheidung u. a. auch der Passus, der ausdrücklich eine Aufrüstungsverpflichtung und die Schaffung einer EU-Rüstungsagentur vorsieht. Außerdem sucht man in dem Vertrag den Schutz sozialer Mindeststandards, die die einzelnen Mitgliedsländer teils auf nationaler Ebene beschlossen haben, vergebens."
Ferner gebe es zwischen den im Grundgesetz und der Hessischen Verfassung zu findenden Regelungen zur Wirtschaftsordnung auf der einen und dem EU-Reformvertrag auf der anderen Seite einen klaren Widerspruch, so Wilken. Im Gegensatz zum Reformvertrag finde sich im Grundgesetz keine Festlegung auf eine Wirtschaftsverfassung.









