Interview mit Marjana Schott

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Demokratie braucht einen breiten Zugang zu Informationen

Dienstag, 02. März 2010

Rede von Ulrich Wilken zur Ersten Lesung des gemeinsamen Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Gesetz über das Recht auf Informationsfreiheit in Hessen (Hessisches Informationsfreiheitsgesetz – HIFG) am 2. März 2010

Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident,

die FDP stellt statt Inhalten eine Chronologie eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens dar, das ich eher als Kompliment wahrnehmen würde: Nach einer Expertenanhörung denkt man noch mal nach, überarbeitet einen Gesetzentwurf; so soll es ja wohl sein; aber von Ihrer Seite wird ja lieber durchregiert.
 
In Hessen gilt noch immer der überkommene Grundsatz des Amtsgeheimnisses. Die Wissensbestände der Verwaltung sind grundsätzlich nur einem begrenzten Personenkreis, den Amtsträgern, zugänglich. Bürgerinnen und Bürgern wird ein Informationsrecht nur in Ausnahmefällen gewährt, nämlich wenn sie ein rechtliches Interesse an den begehrten Informationen nachweisen können. Und genau das vertritt die FDP: Nur bei berechtigtem Interesse sollen Bürgerinnen Informationen erhalten und die Behörde entscheidet über die Berechtigung oder erklärt das zu Willkür.
 
Die Informationsfreiheitsgesetze vieler Länder und des Bundes brechen mit dieser hergebrachten Verwaltungstradition indem sie einen voraussetzungslosen und interesselosen Zugang zu Informationen gewähren und bewirken, dass öffentliche Stellen ihre Informationen mit den Bürgerinnen und Bürgern teilen.
 
Und entlarvend fragt die CDU nach, ob diese Fleißarbeit eines neuen Gesetzentwurfes nötig gewesen sei, wo doch klar ist, dass die konservative Mehrheit steht. Das ist genau das Gegenteil eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens.
 
Kurz gesagt vor allem an die Adresse der FDP mit den Worten des Liberalen Burkhard Hirsch: „Für mich gehört zum ganzen Paket der direkten Demokratie ein größeres Zugangsrecht zu Informationen.“
 
Das wĂĽnschen wir uns auch in und fĂĽr Hessen.
 
Die Gewährung des freien Zugangs zu Informationen ist nicht als lästige Verpflichtung zu betrachten, die der Verwaltung überdies noch zusätzliche Arbeit beschert – was im Übrigen bisher jedweder Erfahrung von Ländern widerspricht, sondern im Interesse demokratischer Meinungs- und Willensbildung zu respektieren und zu fördern.

Vielen Dank.