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Mit der Schließung von Gerichtsstandorten gewinnen Sie nichts

Dienstag, 22. Juni 2010

Rede von Ulrich Wilken zur Regierungserklärung des Hessischen Ministers für Justiz, Jörg-Uwe Hahn (FDP), „Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz – effektiven Rechtsschutz gewährleisten – Verantwortung wahrnehmen" am 22. Juni 2010

 

Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident,

Schließung von Gerichten ist das Gegenteil von Bürgernähe – bei äußerst zweifelhaftem Einsparungspotential.

1. Gerichte müssen - als dritte Gewalt – effektiv und effizient Recht sprechen können. Dazu müssen sie vom Staat ausreichen finanziert und ausgestattet werden; d.i. Aufgabe der zweiten Gewalt. Dem verweigert sich die Hessische Landesregierung.
Warum sparen? Nehmen Sie doch Geld ein!
Durch Veränderungen der Steuergesetze fehlen den öffentlichen Haushalten 80 Milliarden.
Erhöhung Spitzensteuersatz [+ 10 Milliarden jährlich], Vermögens- und Erbschaftssteuer [+ 86], Gemeindewirtschaftssteuer [+3], Finanztransaktionssteuer [+30]

2. Zudem kann die Hessische Landesregierung ein Einsparungspotential bei den Schließungen nicht nachweisen. Durch die Zusammenlegung wird weder die Zahl der Fälle noch die Anzahl der Sitzungen verringert, noch der Verwaltungsaufwand verkleinert. Die Zahl der Säle und des Personals für Sitzungen kann nicht unbegrenzt eingeschränkt werden. Einsparungen können allenfalls bei der Besetzung des Eingangs der Gerichtsgebäude und durch einige Stellen von Gerichtspräsidenten erreicht werden. Im Gegenteil dürfte zunächst ein hoher finanzieller Aufwand für Anmietung, Umbau und Neubau von Gebäuden entstehen.

3. Dem stehen durch die Schließung von Gerichtsstandorten und die Zusammenlegung kleinerer Gerichte zu größeren Einheiten viele Nachteile gegenüber.
Das Amts- oder Arbeitsgericht verschwindet von seinem angestammten Ort und zieht an einen weiter entfernt liegenden Ort. Es ist für die Menschen nicht mehr wahrnehmbar. Kleinere Einheiten wirken weniger „abschreckend" auf die Rechtssuchenden, als riesige Justizpaläste, in deren Gängen und Fluren man sich verirrt. Die „kleinen" Gerichte vor Ort sind oftmals auch in das kulturelle Leben am Ort, etwa indem dort Ausstellungen und Lesungen stattfinden, eingebunden. Das ermöglicht es, die Gebäude unabhängig von der Beteiligung an einem Verfahren zu betreten. Auf diesem Wege kann zum Abbau und zur Verringerung von Hemmschwellen beigetragen werden.
Insbesondere in der Fläche, in ländlichen Gebieten, werden zusammengefasste Gerichtsstandorte nicht mehr oder nur noch unter großem Aufwand erreichbar sein. Da der Zugang zu den Gerichten nicht mehr gewährleistet ist, werden rechtsstaatliche Garantien beeinträchtigt.

4. Das von der Landesregierung vermutete Einsparpotential soll zudem auf Kosten der Normal- und Geringverdienerinnen, der abhängig Beschäftigten, der Hartz-IV-Empfängerginnen und -empfänger erzielt werden. Auf die Rechtssuchenden kommen wegen längerer Wege höhere Kosten zu. Dies trifft gerade Menschen mit geringen Einkommen besonders und führt dazu, dass ihnen der Zugang zu den Gerichten erschwert wird. Den Menschen wird damit die Möglichkeit einer wohnortnahen Klärung von Konflikten und Unstimmigkeiten verwehrt.
Die Schließung und Zusammenlegung bringt zudem auch eine Verschlechterung für die an den Gerichten Beschäftigten mit sich. Die meisten Beschäftigten werden längere Anfahrtswege in Kauf nehmen. Gerade die Teilzeitbeschäftigten, zumeist Frauen, die oftmals am Gerichtsort oder in unmittelbarer Nähe wohnen trifft das mit höheren Fahrtkosten und höherem Zeitaufwand sehr hart. Viele von ihnen werden gezwungen sein, ihre Tätigkeit aufzugeben.