Interview mit Marjana Schott
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Charta der Vertriebenen: Ein Schlag ins Gesicht der NS-Opfer
Donnerstag, 16. Dezember 2010
Rede von Willi van Ooyen zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend 60. Jahrestag der "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" und 60. Jahrestag des "Wiesbadener Abkommens" mit Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend 60. Jahrestag der "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" und 60. Jahrestag des "Wiesbadener Abkommens".
Gehalten von Dr. Ulrich Wilken wegen Ausschluss der Abgeordneten van Ooyen, Wissler, Schott und Schaus von der Sitzung am 15. Dezember 2010
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
Heute sind weltweit rund 50 Millionen Menschen auf der Flucht vor Verfolgung, gewaltsamen Konflikten, Krieg und Menschenrechtsverletzungen. Und, diesen Zusammenhang will ich Ihnen nicht vorenthalten, zunehmend sind auch deutsche Waffen und deutsches Militär wieder dafür mitverantwortlich. In solchen Zeiten empfinde ich ihre Rückbesinnung auf die revanchistischen Positionen der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen" bzw. des „Wiesbadener Abkommens", das dem gleichen Geist entspricht als zynisch.
Heute verfolgt die EU auf Betreiben Deutschlands bei der Migrations- und Einwanderungspolitik einen erschreckend restriktiven Kurs. Mittels eines schon fast vollends militarisierten Grenzregimes wird die Festung Europa vor unerwünschten Migrationsströmen abschottet. Die wenigen Flüchtlinge, die die EU dennoch erreichen, werden dann direkt in Lagern und Abschiebezentren interniert und dort auf ihre wirtschaftliche Verwendbarkeit hin überprüft.
Aus Deutschland werden pro Jahr zehntausende Menschen, einige von ihnen sind hier geboren und aufgewachsen, abgeschoben und so ihrer elementarsten Rechte beraubt.
Nach einigen Jahren in diesem Landtag habe ich eigentlich gedacht, dass mich keine Unverfrorenheit Ihrerseits mehr zu erschrecken vermag – doch da habe ich mich geirrt.
Nun stellen sie sich, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, hin und fordern von uns einen Bekenntnis auf die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen", einem Dokument von 1950, das im Geiste des Nationalsozialismus, insbesondere der Blut-und-Boden-Ideologie, verfasst und unterzeichnet worden ist, einem Dokument, das als Gegenmodell zu entsprechenden Passagen des Potsdamer Abkommen konzipiert und deswegen auch just am 5. Jahrestag der Unterzeichnung verabschiedet wurde. Wir halten würdigende Rückbesinnung auf das „Wiesbadener Abkommen" für völlig unangebracht. Auch die Position der SPD dazu ist für uns unverständlich.
Lassen Sie mich deshalb ein wenig historische Aufarbeitung versuchen, zumindest, dass dann dem Landtagsprotokoll zu entnehmen ist, dass Sie ganz genau wussten, was Sie hier tun und sich später nicht rausreden können.
Also: Die Charta erwähnt mit keinem Wort die Menschen, die seit der Machtergreifung des Faschismus im Jahre 1933, weil sie Juden oder Antifaschisten waren, aus Deutschland vertrieben wurden, weil sie nicht in KZ's verschleppt oder umgebracht werden wollten.
Einer der Verfasser der »Charta der deutschen Heimatvertriebenen«, Der Ostpreuße Alfred Gille, war seit 1937 Mitglied der NSDAP und in der SS Offizier der Abteilung, hören Sie genau hin, »Sabotage und Einsatz von Minderheiten«, ein Vorkämpfer des nationalsozialistischen Geistes. Er sprach im besiegten Deutschland von den Heimatvertriebenen als einer »schicksalsgebundenen Gemeinschaft«, in der »die sittlichen Grundsätze noch gelten«.
1950 beschwor er den Zusammenhang zwischen dem deutschen »Volksgeist«, der »Heimat« und der »Volksgemeinschaft«. In den »Heimatvertriebenen« sah er die Retter Deutschlands. Wie auch für die anderen neun Mitverfasser war die »Charta« für Gille ein Dokument, das, »stellvertretend für alle Deutschen«, »wieder eine Selbstfindung und moralische Neuorientierung« in die Wege leiten sollte. Mit diesem ideologischen Selbstverständnis begann ein Kreis führender Funktionäre der Ende 1945 illegal gegründeten Landsmannschaften im Sommer 1948 mit der Ausarbeitung einer »Magna Charta«, einer »einmütigen Willensäußerung aller Heimatvertriebenen, an der in Zukunft niemand wird vorbeigehen können«.
Vertreibung und Ausgrenzung werden vom BdV nicht als Verletzung individueller Rechte, sondern als Verletzung der "Volksgruppenrechte" gesehen. Menschen werden so auf ihre "Volksgruppe" reduziert. Eine solche Betrachtung und die daraus resultierende Forderung nach Volksgruppenrechten ist fatal für das Europa unseres Jahrhunderts. Mit unabsehbaren Folgen wird so eine ethnische Segmentierung Europas propagiert.
Flucht und Vertreibung gehören zu den schrecklichen Erfahrungen der Menschheit. An sie zu erinnern ist richtig und wichtig. Die vom BdV und von den hessischen Antragstellern versuchte Geschichtsbewertung zielt jedoch darauf ab, den Eindruck zu erwecken, der Krieg und seine Folgen hätten vor allem die Deutschen zu Opfern gemacht. Konkrete Täter und Mitläufer des deutschen Faschismus – auch in den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten – verschwinden in dieser emotionalisierten Sichtweise.
Eine solche Bewertung der Geschichte lehnen wir ab. Dies würde die Opfer deutscher Gewaltpolitik in der Zeit des Faschismus und aktuell verhöhnen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.









