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Rundfunkgebühren: Mehr Fragen als Antworten

Donnerstag, 14. April 2011

Rede von Dr. Ulrich Wilken zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs für ein Gesetz zu dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes am 13. April 2011

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Wenn ich es gerade richtig verstanden habe, dann ist alles gut, auch mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Allerdings, Herr Greilich, verstehe ich nicht richtig, wie Sie rechnen.

Wenn Sie sagen, dass es unter dem Strich für viele günstiger wird, das Ganze aber aufgabenneutral ist, müssten Sie ehrlicherweise auch angeben, wo demnächst mehr gezahlt werden soll.

Wir sollten bei aller Überlegung, dass die Umstellung des Modells überfällig und sinnvoll ist, durchaus einen Blick darauf werfen, an welchen Punkten kritische Fragen an den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu richten sind.

Wir schätzen das so ein, dass die neue Abgabe entgegen des Versprechens der Ministerpräsidenten eben nicht einfacher ist, und vor allen Dingen – darauf will ich eingehen – ist sie datenschutzrechtlich durchaus problematisch. Insofern haben wir durchaus noch einige Frage, die wir hoffentlich in einer Anhörung werden behandeln können.

Zugleich, und das möchte ich ganz eindeutig kritisieren, bleibt die bereits bestehende soziale Schieflage bei der Rundfunkgebühr oder der jetzigen -abgabe erhalten und wird aus unserer Sicht sogar noch verstärkt. Entgegen den Einschätzungen meiner Vorredner sehen wir nicht, dass die GEZ weder überflüssig gemacht worden noch der Schnüffelei durch die Gebührenbeauftragten ein echtes Ende gesetzt ist. Es ist richtig, dass sie die Wohnung nicht mehr betreten wollen, die Auskunftspflicht – darauf gehe ich gleich kurz ein – hat aber zugenommen.

Wir haben zum einen Fragen zur allgemeinen Zwangsabgabe. Künftig müssen alle Rundfunkbeiträge zahlen, ganz gleich, ob sie ein Rundfunkgerät besitzen oder nicht.

Gegenüber heute bei der Gebühreneinzugszentrale gemeldeten 32,2 Millionen privaten Gebührenzahlern sind dann 40,1 Millionen Haushalte zur Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 17,98 € monatlich verpflichtet.

Ich fand es schon interessant – das sage ich in Klammern –, dass auch in dem Schreiben, das Herr Dr. Helmut Reitze (Intendant des Hessischen Rundfunks) an uns alle gerichtet hat, klar ist, dass eigentlich niemand weiß, wie viele Haushalte es denn sein werden, und dass es durchaus in Millionengröße weniger sein können. Das ist ein Hinweis darauf, was an Datenabgleich zwischen Meldeämtern und der Gebühreneinzugszentrale in den ersten Monaten des folgenden Jahres passieren soll. Wir müssen aber datenschutzrechtlich ganz genau aufpassen, was denn da eigentlich passieren soll.

Ferner werden alle Betriebsstätten, also auch die Currywurstbude, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl – das ist vollkommen richtig – beitragspflichtig. Zweit- und Ferienwohnungen sowie betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge werden ab dem zweiten Fahrzeug grundsätzlich mit einem Beitrag in Höhe eines Drittels der Gebühr belastet.

Wir haben auch noch Fragen zur sozialen Schieflage dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Eine Vertiefung der sozialen Schieflage in der Erhebung der Gebühr bedeutet aus unserer Sicht z. B. die Streichung – es ist schon angesprochen worden – des Nachteilsausgleichs für mehr als 580.000 bislang von Rundfunkbeiträgen befreiten Personen mit Behinderungen. Wir fragen, warum es notwendigerweise so sein muss, dass sich für 2,3 Millionen nur Hörfunkteilnehmer bzw. nur Internet-PC-Nutzer die Gebühr von heute 5,76 € auf demnächst 17,98 € verdreifachen muss. Ebenso erfassen die Gebührenbefreiungen aus sozialen Gründen auch nach der jetzigen Neuregelung weiterhin Personen, die aufgrund eines förmlichen Bescheides Empfänger von abschließend geregelten sozialen Leistungen sind. Nicht berücksichtigt bleiben weiterhin Befreiungstatbestände für Geringverdiener, Studierende, Auszubildende, Bezieher von Niedrigrenten und Arbeitslose in Hartz IV mit Zuverdienst. All diejenigen bleiben weiterhin unberücksichtigt.

Letzter Punkt, Fragen zum Datenschutz. Nach der Neuregelung wird es – ich habe das schon angesprochen – großer Kontrollanstrengungen bedürfen, gerichtsfest festzustellen, wo ein Haushalt oder eine Betriebsstätte beginnt, und wo ein Haushalt oder eine Betriebsstätte aufhört. Ist eine Wohngemeinschaft ein Haushalt oder mehrere Haushalte?

Sind Untermieter oder volljährige Kinder mit eigenem Raum in der elterlichen Wohnung gebührenpflichtig? – Diese Fragen bleiben.

Bereits der Umstand, dass zukünftig sämtlichen Personen Wohnungen zugeordnet werden müssen, weist aus unserer Sicht auf eine erhebliche Ausweitung in der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten hin. Ich will nur einmal auf einen Satz aus dem § 9 des Rundfunkänderungsstaatsvertrags hinweisen – das ist ein wörtliches Zitat –:

Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder Betriebsstätte zu erteilen.

Da werden wir nachschauen müssen, wie das datenschutzrechtlich geht.

Meine Damen und Herren, mit dieser Einschätzung stehe ich auch nicht alleine da. Die Einschätzung des sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig ist in dieser Sache ganz klar die Warnung vor der Gefahr einer „Supermeldebehörde“ GEZ.

Ich fasse zusammen: Die Datenverarbeitung wird beim Übergang zur Haushaltsgebühr keineswegs weniger. Das Gebührenerhebungsverfahren wird nicht vereinfacht. Weder wurde die Legitimationsschwäche des jetzigen Systems behoben noch mehr Akzeptanz für die Gebühr in der Bevölkerung geschaffen, vermuten wird. Mit all diesen Themen, Fragen und Problemen hält sich der uns heute auch vorliegende Entschließungsantrag als Jubelantrag der Regierungsfraktionen selbstverständlich gar nicht auf, und deswegen werden wir ihm nicht zustimmen können. – Danke.