Interview mit Marjana Schott

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Keine Demokratie ohne Datenschutz

Donnerstag, 02. Februar 2012

Rede von Ulrich Wilken zu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem 39. Tätigkeitsbericht des Hessischen Daten-
schutzbeauftragten am 1. Februar 2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die technischen Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnik machen Datenschutz und den Datenschutzbeauftragten immer wichtiger. Denn: Der Schutz der Grundrechte, namentlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Schutz dieser Grundrechte wird durch diese Entwicklungen und ihre Gefahren immer wichtiger. Insbesondere am Datenschutz, am Umgang mit den Daten und Datenspuren der Menschen wird deutlich, wie demokratisch und wie rechtsstaatlich ein System und eine Gesellschaft ist. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen (können), wer Daten von ihnen hat, was damit gemacht wird und welchen Zwecken sie dienen. Nur dann können sie selbstbestimmt handeln.

Das ist Grundvoraussetzung einer demokratischen Gesellschaft. Nie zuvor in der Geschichte konnte unser Verhalten, unser ganzes Leben technisch so perfekt und vollständig abgebildet werden wie in der heutigen Informationsgesellschaft. Und wir sind keineswegs am Ende dieser Entwicklung angelangt.

Nicht nur der Computer und das Mobiltelefon sind digital. Nein, auch viele weitere Gegenstände unseres Alltags. Die vielfältigen Verwendungen dieser Geräte hinterlassen eine Datenspur, die dem jeweiligen Nutzer in den meisten Fällen unmittelbar zugeordnet werden kann. Ein Beispiel: Inzwischen – so ist es auch im vorliegenden Bericht zu lesen – können digitale Zähler den Stromverbrauch und Gasverbrauch in unseren Büros und Wohnungen sekundengenau erfassen. Diese Daten werden zu einem vollkommen legitimen Zweck gewonnen: Energieverbrauch steuern und senken. Doch in der Nutzung dieser Ressourcen spiegeln sich unsere Tagesabläufe wieder. Und damit haben sie ein hohes Ausforschungspotential. Langfristige Aufzeichnung, Speicherung und Verknüpfung verstärken dies und die damit drohenden Grundrechtsverletzungen.

Die umfassende Ausforschung unseres Alltags und die zunehmenden Möglichkeiten der Überwachung beschränken sich schon lange nicht mehr auf staatliche Stellen, sondern erstrecken sich längst auch auf private Stellen (Arbeitgeber, Bank, Versandhandel). Kauft man beispielsweise Bücher im Onlineversandhandel wird das gespeichert und man erhält beim nächsten Aufruf der Seite zum Profil passende Buchempfehlungen. Auch hier: hohes Ausforschungspotential – das Rückschlüsse auf persönliche Vorlieben und politische Standpunkte ermöglicht.

Wir bewegen uns - die meisten, ohne es zu wissen – in einer Überwachungsgesellschaft. Diese ist im Unterschied zum Überwachungsstaat dadurch gekennzeichnet, dass es eine sehr weitgehende Registrierung und Kontrolle auch geben kann, ohne dass alle Daten und Informationen bei einer zentralen Stelle zusammengeführt werden. Überwachung wird von einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure mit unterschiedlicher Intention vorgenommen. Merkmal der Überwachungsgesellschaft ist die dauernde Beobachtung als allgemeine vielfach unbewusste Normalität. Und jemand, der sich dieser Beobachtung und Bewertung bewusst entzieht, verhält sich auffällig, macht sich gerade hierdurch verdächtig und setzt sich Rechtfertigungszwängen aus.

Wer damit rechnen muss, immer und überall beobachtet zu werden, sei es durch öffentliche/staatliche oder private Stellen

  • durch die auf den Gehweg gerichtete Videokamera
  • durch Vorratsdatenspeicherung seiner Kommunikationsdaten
  • oder eben durch sekundengenaue Erfassung des Energieverbauchs, die ein hohes Ausforschungspotential bezüglich der Lebensgewohnheiten der Betroffenen birgt

wird sein Verhalten ändern und anpassen. Demokratie braucht den Widerspruch, der aus der Sorge um die lebendige Demokratie, um die Grund- und Menschenrechte entsteht. Überwachung und Ausforschung sollen genau das verhindern.

Meine Damen und Herren,

der hessische Datenschutzbeauftragte hat uns auch in diesem Jahr einen umfangreichen Bericht vorgelegt. Dafür gebührt ihm und seinen Mitarbeiter_innen Dank und Anerkennung. Allerdings: Ich sagte es eingangs schon: der Umgang des Staates mit den Daten seiner Bürgerinnen und Bürger sowie der Privatwirtschaft mit den Daten ihrer Kundinnen und Mitarbeiter zeigt, wie es um unsre Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bestellt ist. Deshalb wünschen wir LINKE uns künftig einen weniger umfangreichen Bericht. Nein, nicht etwa, weil der Datenschutzbeauftragte weniger kritisch und über vieles hinwegsehen sollte – im Gegenteil - oder die Bürgerinnen und Bürger weniger sensibel sein sollten (und deshalb weniger Verstöße melden). Nein.

Sondern, vielmehr weil die schwarz-gelbe Regierungskoalition endlich dazu lernen möge und infolgedessen bei der Gesetzgebung den Datenschutz und seiner verfassungsrechtlichen Anforderungen endlich beachtet. Oder sich wenigstens die in den Anhörungen geäußerten Bedenken des Datenschutzbeauftragten zu Herzen nimmt – und ihre Gesetzentwürfe entsprechend verändert.

Ich will an dieser Stelle nur auf das Hessische Strafvollzugsgesetz und das Dolmetscher- und Übersetzergesetz hinweisen. Diesbezüglich wurden erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken geäußert – aber im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt. Das Dolmetscher- und Übersetzergesetz ist aus Sicht des Datenschutzbeauftragten verfassungsrechtlich nicht haltbar. Oder die Neuregelung der Rundfunkgebühren, die datenschutzrechtlich katastrophal ist.

Auch bei den von Schwarz-Gelb - insbesondere zum Zwecke der Kostenersparnis - gepriesenen PPP (öffentlich-private-Partnerschaft) Projekten ist es nicht gut um den Datenschutz bestellt. Nachzulesen bei den „Ergebnissen der Prüfung des Justizzentrums Wiesbaden“. Unklare Verteilung von Verantwortlichkeiten geht hier - ausgerechnet auch noch in einem sensiblen Bereich wie der Justiz - zu Lasten des Datenschutzes. Die Landesregierung vermeldet dazu übrigens lapidar: Sie stimmt den Ausführungen des Datenschutzbeauftragten zu. Und was tun Sie jetzt? Sagen Sie doch mal was dazu, was sie jetzt ändern wollen.

Die Landesregierung und der hessische Landtag sollten den Datenschutzbericht ernst nehmen und die Grundrechte der Hessinnen und Hessen achten! Dazu gehört auch die finanzielle Ausstattung des Datenschutzes. Das muss trotz Schuldenbremse sichergestellt sein; oder um mich dem Vorbild des Vortrags des Prof. Ronellenfitsch anzunähern: Das muss trotz Schuldenbremse sichergestellt sein, damit es nicht nach dem zu häufigen Motto der Landesregierung abläuft „ Dirty Deeds Done Dirt Cheap“.

Vielen Dank.

Dem oder der ersten, die mir den Zitat-Nachweis der letzten Worte liefert, spendiere ich gern ein Bierchen.