Interview mit Marjana Schott

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Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Hessischen Landkreisordnung (HKO

Donnerstag, 11. November 2010

Hermann, die Fraktion der LINKEN hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Hessischen Landkreisordnung (HKO) vorgelegt. Was war der Grund?
Direkte Demokratie und Mitbestimmung sind nicht gerade das, wofür Hessen im bundesweiten Vergleich bekannt ist. Die Hürden für Bürgerbegehren sind sehr hoch und andere Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung kaum vorhanden. Von wem und warum in Stadt, Kreis und Gemeinde oder ihren Unternehmen bestimmte Entscheidungen getroffen werden, ist für die Menschen nicht durchschaubar. Hinzu kommt, dass viele Menschen mit Migrationshintergrund von Kommunalwahlen ausgeschlossen sind, selbst dann, wenn sie bereits jahrzehntelang mit uns hier leben, weil sie nicht aus EU-Staaten stammen. Wir aber wollen, dass alle in der Gemeinde lebenden Menschen berechtigt sind, ihr unmittelbares Lebensumfeld mit zu gestalten. All diese wichtigen Themen wollten wir umfassend angehen.

Die schlechte finanzielle Lage der Kommunen ist derzeit ein großes Thema in den Medien. Habt Ihr Vorschläge, wie sich die Situation entspannen könnte?
Wir brauchen eine effiziente, nachhaltige und bürgerfreundliche kommunale Wirtschaft, deren Nutzen und Gewinne die vor Ort erwirtschaftet werden, auch den Menschen in der Kommune direkt zu Gute kommen.
Beispielsweise sollen Städte und Gemeinden privatisierte ehemals öffentliche Betriebe wieder übernehmen – Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen müssen ausgebaut werden. In Zukunft sollen kommunale Unternehmen nur noch dann verkauft werden, wenn der öffentliche Zweck entfallen ist. Zudem sollen Kommunen langfristig in die eigene Wirtschaftstätigkeit investieren können, statt durch Steuersenkungen und Aufgabenverlagerungen von Bund und Land zum Ausverkauf öffentlicher Einrichtungen und Leistungen gezwungen zu werden.
Und wenn Bund oder Land Aufgaben in die Kommunen verlagern, müssen auch die dafür nötigen finanziellen Mittel zu 100% bereitgestellt werden – wer bestellt, zahlt.

Wie sollen die Kommunen langfristig mit ihrer Verschuldung umgehen?
Die Einnahmeseite der öffentlichen Kassen muss wieder gestärkt werden. Eine Vermögensteuer von1% pro Jahr auf Vermögen über 500.000 € und eine wesentliche Erhöhung der Erbschaftssteuer, wovon die Kommunen schließlich 22,3 % erhalten, die Aufwertung der Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer und auch eine vorsichtige Erhöhung der stabilen Grunderwerbsteuer, so wie in Hamburg bereits geschehen, sind der richtige Weg zu einer stabilen Finanzausstattung.
Vielen Städten und Gemeinden in Deutschland fehlt längst das Geld für die notwendigsten Investitionen: Spielplätze und Sportstätten verrotten, Straßen werden zu Schlaglochpisten, in den Schulen bröckelt der Putz. Öffentliche Bäder, Jugendzentren und Theater müssen schließen, weil ihr Betrieb nicht mehr finanziert werden kann. Die Abschaffung der Vermögenssteuer, die wiederholte Senkung der Einkommenssteuer, die Verminderung der Körperschaftssteuer und andere Eingriffe haben die Einnahmen besonders der Städte und Gemeinden drastisch einbrechen lassen. Kernbereiche von Bildung, Gesundheit, Energie und Sicherheit wurden privatisiert, der demokratischen Kontrolle und dem allgemeinen Nutzen entzogen.
Die hessischen Kommunen brauchen keine Landesregierung, die ihre Not noch verschärft, sondern eine, die sich für lokale Demokratie und kommunale Selbstverwaltung einsetzt.

Mehr Informationen:
PM vom 11.11.10 - Neue Kommunalverfassung für Hessen