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Wir wollen keine vorsorgliche Datenspeicherung aller Bürger

Freitag, 28. Januar 2011

Hermann, eigentlich war die Vorratsdatenspeicherung vom Tisch nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr festgestellt hat, dass die deutsche Gesetzgebung – die von Union und SPD in 2007 beschlossen worden war -  verfassungswidrig ist und alle Daten gelöscht werden müssen – sehr zum Ärger der Union. Nun hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ein Papier vorgelegt, in dem sie dem Koalitionspartner CDU/CSU entgegenkommt, um die Vorratsdatenspeicherung doch noch ermöglichen. Wie bewertet DIE LINKE diesen Vorstoß?
Die FDP hat hier ihre Überzeugungen über Bord geworfen. Noch in ihrem Bundestagswahlprogramm 2009 lehnte die FDP die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab. Bei der größten Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik, die 2007 eingereicht und letztes Jahr entschieden wurde, klagten auch einige FDP-Politiker, unter anderen die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, gemeinsam mit 34.939 Beschwerdeführer gegen das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ zur so genannten Vorratsdatenspeicherung.

Auch der Hessische Innenpolitische Sprecher der FDP, Wolfgang Greilich, lehnte Forderungen aus Reihen der Union nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung strikt ab mit den Worten: „Die Wiedereinführung der von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärten Vorratsdatenspeicherung wird es mit der FDP nicht geben."
Nun sollen wir die „Vorratsdatenspeicherung light“ bekommen, bei der sich lediglich der Zeitraum, in dem die Daten aller gespeichert werden, verkürzt. Was bleibt und das ist schwerwiegend: Bürgerinnen und Bürger werden wieder unter Generalverdacht gestellt.

Was geschieht bei dem Verfahren, das die Bundesjustizministerin vorschlägt?
Nach der momentanen Gesetzeslage dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Nicht dazu gehören Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden. Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat ein „Eckpunktepapier“ vorgelegt, nach welchem künftig sämtliche Verbindungen sämtlicher Internetnutzer de facto anlassunabhängig und damit auf Vorrat mindestens für eine Woche („Quick Freeze-Verfahren“) gespeichert werden sollen.

Wenn es nach CDU/CSU ginge, soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Entgeltliche Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

In den nächsten Monaten wollen FDP und Union einen Kompromiss aushandeln und wir befürchten, dass dabei die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und ihr Recht auf Informationsfreiheit zur puren Verhandlungsmasse werden.

DIE LINKE hat einen Antrag dazu in den Landtag eingebracht. Was fordert Ihr?
Wir wollen keine vorsorgliche Datenspeicherung aller Bürger, auch nicht über einen kurzen Zeitraum! Schon heute sehen wir bei der Anwendung des HSOG, dass die rechtliche Auslegung was als anlassbezogenen Datenspeicherung gilt, sehr strittig ist. Die Zulassung einer Vorratsdatenspeicherung wäre  auch ein Dammbruch auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft.

Wir lehnen die de facto anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger entschieden ab und fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene gegen alle Versuche einzusetzen, eine Vorratsdatenspeicherung erneut auf den Weg zu bringen.

Außerdem soll sich die Landesregierung auf Bundes- und Europaebene für die Stärkung der Position von EU-Staaten wie Schweden, Irland, Österreich und Rumänien einsetzen, welche die Ratifizierung der Richtlinie 2006/24 EG mit Hinweis auf die Unvereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit Europäischen Grundrechten, der Menschenrechtskonvention bzw. nationalem Verfassungsrecht zurückweisen.