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LINKE lehnt erneute Verschärfung des Polizeirechts in Hessen entschieden ab!
Mittwoch, 30. September 2009
Zur heutigen Anhörung von Sachverständigen zu den Gesetzentwürfen von CDU und FDP sowie der LINKEN zum Hessischen Gesetz über die Sicherheit und Ordnung, erklärt Hermann Schaus, innen- und gewerkschaftspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
“Die beiden Gesetzentwürfe verfolgen Zielsetzungen, die unterschiedlicher kaum sein könnten: Während CDU und FDP die Bürgerrechte immer weiter einschränken und die Entwicklung hin zum gläsernen Bürger wollen, strebt DIE LINKE eine Stärkung der Bürgerrechte und Beschränkung der staatlichen Überwachungsmöglichkeiten an.“
Aus den Stellungnahmen der Sachverständigen werde deutlich, dass die schwarz-gelbe Regierung in Hessen den Ausbau des Überwachungsstaates vorantreibt. Dies gelte insbesondere für die Neuregelungen bezüglich der verdachtsunabhängigen Kennzeichenerfassung, der Erweiterung von Lauschangriffen in Wohnungen, die Einführung einer der Online-Durchsuchung entsprechenden Technik und dem Festhalten an der Rasterfahndung. „DIE LINKE hat die Streichung der entsprechenden Regeln beantragt“, so Schaus.
Die Sachverständigen äußerten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorgenannten Regelungen. Prof. Gusy von der Universität Bielefeld sieht bei der automatisierten Kennzeichenerfassung die Gefahr schwerwiegender Grundrechtseingriffe, die sich angesichts der Zweifel an der Eignung auch nicht mit dem angestrebten Ziel, der Abwehr von Gefahren für bedeutende Rechtsgüter, rechtfertigen ließen.
Mehrere Sachverständige, unter anderen auch der Hessische Datenschutzbeauftragte, kritisierten den unzureichenden Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei Lauschangriffen auf Wohnungen. Die neue gesetzliche Einbruchsermächtigung zum Zwecke der Wanzenanbringung in den Wohnungen verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die Landesregierung hält mit ihrem Gesetzentwurf an der präventiven Rasterfahndung fest, mit der jeder schon dadurch, dass er zu einer durch abstrakte Merkmale beschriebenen Personengruppe gehört, zu einem Verdächtigen werde. Die Sachverständigen hielten den präventiven Einsatz der Rasterfahndung hingegen nicht für zwecktauglich und für rechtlich bedenklich.
„DIE LINKE sieht sich durch die Sachverständigen darin bestätigt, den vorgesehenen Verschärfungen des Polizeirechts nicht zuzustimmen und gegen die Aushöhlung der Bürgerrechte durch CDU und FDP anzukämpfen,“ so Schaus.









