Interview mit Marjana Schott

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Verbesserung der personellen und technischen Ausstattung, statt immer mehr Überwachungsrechte für Polizei und Sicherheitsdienste!

Dienstag, 08. Dezember 2009


Zur Verabschiedung der Gesetzesänderung zum Hessischen Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) durch die Regierungsfraktionen CDU und FDP, erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
 
„Bei der Gefahrenabwehr, bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und bei der Verbrechensbekämpfung gilt: Die sachliche und personelle Ausstattung der Polizei muss nicht nur gemäß den Aufgaben verbessert werden, sondern es geht auch darum, einen klar definierten Rahmen für die polizeiliche Arbeit zu setzen.
Probleme ergeben sich nicht nur durch die mangelhafte Ausstattung der Polizei, sondern auch, wenn die Polizei durch eine falsche politische Führung in Konflikte zu Bürgerrechten gebracht wird.“
 
Auch das neue, von der postliberalen Hessen-FDP mit gestaltete Polizeirecht entscheide im Spannungsfeld zwischen Bürgerrechten und der ausufernden polizeilichen Befugnisgewalt leider völlig einseitig gegen die Freiheit. Das neue Hessische Polizeirecht bleibe somit das alte.
„Die Bürgerrechte werden bis an die äußerste Grenze strapaziert, wenn nicht gar bis über den Verfassungsrahmen hinaus belastet“, so Schaus.
 
Es sei schon frappierend, wenn die Verfassungsbedenken von Sachverständigen durch die Hessische FDP und Union nicht ansatzweise gewürdigt würden.
 
Schaus: „Nicht nur, dass mit automatisierter Kfz-Kennzeichenerfassung, Lauschangriff und Online-Überwachung massiv geheime Datensätze ermittelt werden. Der unkontrollierte Datenaustausch auf europäischer und internationaler Ebene schafft zudem einen Überwachungszentralismus, den DIE LINKE entschieden ablehnt.“