Interview mit Hermann Schaus

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Vorgänge im Hessischen Finanzministerium: Nach wie vor ein Fall für die Staatsanwaltschaft und jetzt auch für den Staatsgerichtshof

Montag, 04. Januar 2010



Anklage gegen Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) gemäß Artikel 115 der Hessischen Verfassung muss geprüft werden

Zur Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau über zwangspensionierte Steuerfahnder (Artikel von heute: ‚Von den Pflichten eines Herrn – Hessens Finanzminister Weimar läuft die Steuerfahnder-Affäre aus dem Ruder’) und die Einschätzung des Verwaltungsrichters Dieter Deiselroth, es handele sich um ‚grob rechtswidrige’ Vorgänge, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag :


„Vor dem Hintergrund der jüngsten Berichterstattung drängt sich die Frage auf, ob die hessischen Strafverfolgungsbehörden nicht einmal genauer hinter die Kulissen des Finanzministeriums schauen sollten. Ferner ist zu überlegen, ob nicht auch der Hessische Staatsgerichtshof angerufen werden muss.“

Bereits in vorangegangenen Berichten zur Steuerfahnder-Affäre habe sich ein bunter Strauß von Straftatbeständen ausmachen lassen, so Schaus. Angefangen bei falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und übler Nachrede (§ 186 StGB) über Nötigung (§ 240 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) bis hin zu Untreue (§ 266 StGB).

Schaus: „Es stellt sich nun die Frage, ob sich der Gang durch das Strafgesetzbuch mit Anstiftung und Beihilfe zur Ausstellung und zum Gebrauch von unrichtigen Gesundheitszeugnissen (§§ 278 und 279 Strafgesetzbuch) und der Verleitung von Untergebenen zu Straftaten (§ 357 Strafgesetzbuch) fortsetzt.
Daneben müssen sich die Abgeordneten des Hessischen Landtags auch überlegen, ob nicht nach Artikel 115 der Hessischen Verfassung Ministeranklage vor dem Hessischen Staatsgerichthof erhoben werden muss, da der Verdacht des schuldhaften Verstoßes gegen die Verfassung und die Gesetze besteht.“


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