Interview mit Hermann Schaus
Die Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
weiterlesen
Video
Energiewende
erneuerbar, demokratisch, sozial.
Janine Wissler im Interview
Kontakt: Presse

Thomas Klein
(Pressesprecher)
Zimmer: 210 M
0611 - 350.6079
0176 - 80 12 81 97
t.klein@ltg.hessen.de
Vorgänge im Hessischen Finanzministerium: Nach wie vor ein Fall für die Staatsanwaltschaft und jetzt auch für den Staatsgerichtshof
Montag, 04. Januar 2010
Anklage gegen Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) gemäß Artikel 115 der Hessischen Verfassung muss geprüft werden
Zur Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau über zwangspensionierte Steuerfahnder (Artikel von heute: ‚Von den Pflichten eines Herrn – Hessens Finanzminister Weimar läuft die Steuerfahnder-Affäre aus dem Ruder’) und die Einschätzung des Verwaltungsrichters Dieter Deiselroth, es handele sich um ‚grob rechtswidrige’ Vorgänge, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag :
„Vor dem Hintergrund der jüngsten Berichterstattung drängt sich die Frage auf, ob die hessischen Strafverfolgungsbehörden nicht einmal genauer hinter die Kulissen des Finanzministeriums schauen sollten. Ferner ist zu überlegen, ob nicht auch der Hessische Staatsgerichtshof angerufen werden muss.“
Bereits in vorangegangenen Berichten zur Steuerfahnder-Affäre habe sich ein bunter Strauß von Straftatbeständen ausmachen lassen, so Schaus. Angefangen bei falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und übler Nachrede (§ 186 StGB) über Nötigung (§ 240 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) bis hin zu Untreue (§ 266 StGB).
Schaus: „Es stellt sich nun die Frage, ob sich der Gang durch das Strafgesetzbuch mit Anstiftung und Beihilfe zur Ausstellung und zum Gebrauch von unrichtigen Gesundheitszeugnissen (§§ 278 und 279 Strafgesetzbuch) und der Verleitung von Untergebenen zu Straftaten (§ 357 Strafgesetzbuch) fortsetzt.
Daneben müssen sich die Abgeordneten des Hessischen Landtags auch überlegen, ob nicht nach Artikel 115 der Hessischen Verfassung Ministeranklage vor dem Hessischen Staatsgerichthof erhoben werden muss, da der Verdacht des schuldhaften Verstoßes gegen die Verfassung und die Gesetze besteht.“






