Interview mit Hermann Schaus

100x100_hermann_schausDie Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
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Volker Bouffier als Innenminister unhaltbar – auch Staatssekretär Boris Rhein beschädigt!

Mittwoch, 17. März 2010


Nach Einsicht der „Akten“ der von Innenminister Volker Bouffier (CDU) als „Auswahlverfahren“ bezeichneten Klüngelrunde zur Besetzung der Stelle des Präsidenten der Bereitschaftspolizei, erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
 
„Was Innenminister Volker Bouffier (CDU) als ’Auswahlverfahren’ zur Besetzung zentraler Posten im Hessischen Landesdienst bezeichnet, ist schlicht die Begünstigung eines Parteifreundes unter Umgehung eines Gerichtsurteils.“
 
Nach einem VGH-Urteil hätte ein Auswahlverfahren erfolgen müssen, in dem der Innenminister jeden Verdacht von Begünstigung hätte vermeiden können. Stattdessen habe der Innenminister erst nach tagelangem Schweigen auf ein angebliches zweites Verfahren verweisen können, welches aber nicht öffentlich gewesen sei.
 
Schaus: „Tatsächlich ist einem Parteifreund Bouffiers die Erkennungsurkunde überreicht worden, bevor von dem erneut benachteiligten Mitkonkurrent Rechtsmittel eingelegt werden konnten. Wenn das ein faires und offenes Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gewesen sein soll, dann wird einem angst und bange. 
Die von Bouffier präsentierten Unterlagen schlagen dem Fass den Boden aus: Teils nachträglich angefertigt und völlig lückenhaft. Außer einzelnen Vermerken gibt es schlicht und ergreifend keine Dokumentation eines ordentlichen Auswahlverfahrens. Ein erschütternder Beleg Bouffierscher Vetternwirtschaft.“
 
Unterdessen sei auch das Verhalten von Staatssekretär Boris Rhein (CDU) zu hinterfragen. Denn während dieser im Einklang mit dem Minister behaupte, der unterlegene Bewerber sei von ihm persönlich über das zweite Auswahlverfahren informiert worden, bestreite dies der Anwalt des benachteiligten Bewerbers.
„Sollte dessen Version zutreffen, wäre das ein weiterer Skandal. Ob Boris Rhein den Ausschuss und die Öffentlichkeit belogen hat, muss gegebenenfalls auch in einem Untersuchungsausschuss geprüft werden,“ so Schaus abschließend.


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