Interview mit Hermann Schaus
Die Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
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Energiewende
erneuerbar, demokratisch, sozial.
Janine Wissler im Interview
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Hessische Landesregierung unterläuft Nachtflugverbot und tritt die Interessen der lärmgeplagten Menschen mit Füßen
Donnerstag, 25. März 2010
Die Hessische Landesregierung hat den Revisionsantrag gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtes eingebracht. Dazu erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
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„Es ist mittlerweile ganz klar, für wen und mit welchem Ziel Minister Dieter Posch (FDP) Rechtssicherheit vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten möchte: Für die von Fluglärm geplagten Menschen in der Region auf jeden Fall nicht.
Das Verwaltungsgericht (VGH) hat geurteilt, dass die 17 geplanten Flüge in der sogenannten Kernzeit der Nacht ‚nicht mit dem gesetzlich gebotenem Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren’ sind. Die Landesregierung arbeitet daran, dies zu Ungunsten der Menschen im Rhein-Main-Gebiet zu verändern.
Ein vertrauliches Protokoll der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (AVD) zeigt: Es ist von Anfang an Kalkül der Landesregierung gewesen, erst einmal ein Nachtflugverbot zu versprechen, dieses Versprechen aber im Planfeststellungsverfahren selbst zu unterlaufen und notfalls gegen das eigene Versprechen zu klagen.“
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Die vom Fraport-Vertreter Lurz laut Protokoll geforderte ‚Klarstellung’, was unter Nachtruhe zu verstehen sei, entspricht exakt der im Koalitionsvertrag von Union und FDP auf Bundesebene geforderten ‚Präzisierung’ des § 29b Luftverkehrsgesetzes.
Diese Präzisierung des Luftfahrtgesetzes betrieben derzeit die Regierungskoalition von CDU und FDP in Berlin, nach Anleitung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen unter Assistenz der Hessischen Landesregierung, so Schaus. Das Ziel sei es, Nachtflüge durch Planfeststellungsverfahren in ganz Deutschland durchsetzen zu können.






