Interview mit Hermann Schaus
Die Sicherheits- interessen der Menschen in der Region dürfen nicht länger den Profitinteressen von Fraport, Lufthansa und Co. Untergeordnet werden.
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Polizeichef-Affäre: DIE LINKE beantragt juristisches Gutachten zur Klärung von Widersprüchen
Montag, 31. Mai 2010
Zur morgen (1. Juni) stattfindenden Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der sogenannten Polizeichef-Affäre um Innenminister Volker Bouffier und Staatssekretär Boris Rhein (beide CDU), erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Obmann im Untersuchungsausschuss:
„DIE LINKE hat im Untersuchungsausschuss einen Beweisantrag eingebracht, um einen renommierten Fachanwalt für Verwaltungs- und Beamtenrecht zu beauftragen, eine gutachterliche Stellungnahme zu den formal-juristischen Voraussetzungen eines Auswahlverfahrens abzugeben."
Ziel sei es, eine objektive Grundlage zu erhalten, um die Frage beantworten zu können: Was ist bei einem solchen Verfahren die juristisch notwendige Pflicht und wie muss vor diesem Hintergrund das Verhalten von Bouffier und Rhein bewertet werden?
Schließlich könne man es nicht durchgehen lassen, wenn in Hessen willkürlich und nach Lust und Laune Posten verteilt würden, so Schaus.
„Bis heute behaupten Minister Bouffier und Staatssekretär Rhein sowie die sie tragenden Regierungsfraktionen von CDU und FDP, dass ein korrektes Personalauswahlverfahren auch ohne Dokumentation, ohne formale Benachrichtigung der Beteiligten und ohne Einholung aktueller Beurteilungen der Bewerber möglich sei. Nach meiner Auffassung und Erfahrung stimmt diese Darstellung keinesfalls mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den notwendigen hohen Ansprüchen an Personalbesetzungen im öffentlichen Dienst überein."






