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Befragung von Minister Grüttner: Hauruckverfahren im Blindflug übliche Kabinettspraxis?
Dienstag, 18. Januar 2011
Zur heutigen Befragung von Minister Stefan Grüttner (CDU) im Untersuchungsausschuss zur so genannten Polizeichef-Affäre erklärt Hermann Schaus, Obmann im Untersuchungsausschuss und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Auch wenn Minister Grüttner ausweichend bis ahnungslos auf zentrale Fragen geantwortet hat, ist doch mehr als deutlich geworden: Entgegen anders lautenden Vorschriften des Innenministeriums sind die Fristen zur Vorbereitung dieser wichtigen Personalberatung nicht eingehalten worden. Statt einer Woche Vorbereitungsdauer, Verschickung an alle Ministerien und Befassung in der Vorabkonferenz kam die Kabinettsvorlage zur Besetzung der Stelle des Präsidenten der Bereitschaftspolizei als Tischvorlage - mitten in die Sitzung hinein. Das war alles andere als ein ordentliches Verfahren."
Wenn dieses Hauruckverfahren im Blindflug übliche Kabinettspraxis bei der Besetzung zentraler Stellen im höchsten Landesdienst sei, dann müsse man sich über anschließende Klagen unterlegender Bewerber und entsprechende Gerichtsurteile nicht wundern, so Schaus.
Laut VHG-Urteil sei bei Stellenbesetzungen für höchste Ämter im Landesdienst die Landesregierung allein zuständige Auswahl- und Entscheidungsbehörde. Zudem sei aufgrund hausinterner Vorschriften des Innenministeriums zwingend vorgeschrieben, dass jedes Kabinettsmitglied die Möglichkeit haben müsse, materiell eigenständig über die Stellenbesetzung zu entscheiden.
Schaus: „Die Kabinettsvorlage kam nicht nur spät, es stand auch fast nichts drin und es wurde nichts geprüft. Viele Kabinettsmitglieder waren neu und hatten somit weder Informationen zum Vorverlauf dieser vom VHG untersagten Stellenbesetzung noch über die Anzahl der Bewerber."









