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DIE LINKE gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung – wohin geht die FDP?
Donnerstag, 03. Februar 2011
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahr das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in einem einmaligen Verfahren mit über 34.000 Beschwerdeführern für verfassungswidrig erklärt. Viele andere EU-Staaten verweigern die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, weil sie gegen die europäischen Grundrechte und national geschützte Verfassungs- und Bürgerrechte verstößt. Dass die Union und der Hessische Innenminister die Vorratsdatenspeicherung nun so schnell wie möglich wieder einführen möchten, ist ein weiterer Angriff auf die Verfassung."
Die unklare Position der FDP in diesem Zusammenhang lasse tief blicken. Einerseits habe auch die FDP vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und lehne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung laut Wahlprogramm und zahlreicher Erklärungen strikt ab. Andererseits habe die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) jüngst ein Kompromisspapier vorgelegt, welches die anlasslose Speicherung nun doch zulassen soll. DIE LINKE lehne die Vorratsdatenspeicherung in jeglicher Form ab.
Schaus: „Es ist zu hoffen, dass die FDP nicht ihren Rest Glaubwürdigkeit verliert und sich dem Ansinnen der Union letztlich doch widersetzt. Denn die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wäre ein klarer Bruch des FDP-Wahlprogramms und aller Beteuerungen der letzten Jahre. Und sie wäre vor allem ein radikaler Angriff auf die Bürgerrechte in unserem Land."









