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Privatisiertes Uniklinikum Gießen und Marburg: Hessische Regelung ist verfassungswidrig – Ohrfeige für Schwarz-Gelb
Mittwoch, 16. Februar 2011
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem die hessische Regelung bei der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg verfassungswidrig ist, erklärt Hermann Schaus, gewerkschaftspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die Verfassungsgegner sitzen auf den Regierungsbänken. Das besagt kurz zusammengefasst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vorgehen der Hessischen Landesregierung und den Arbeitnehmerrechten bei Privatisierungen.
Das Urteil ist ein Meilenstein für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und wird künftige Privatisierungen hoffentlich erheblich erschweren. Es ist erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht der selbstherrlichen Landesregierung wieder einmal eine Klatsche verpasst hat.“
Die Resultate eines vor allem von CDU und FDP gewollten Privatisierungskurses lauteten: zu wenig ärztliches Personal und zu wenig Pflegekräfte, die zudem noch schlecht bezahlt werden. Ein unerträgliches Maß an Überstunden und schlechte Arbeitsbedingungen. Und nun auch noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Schwarz-Gelb eine verfassungswidrige Praxis bescheinige, so Schaus.
„Es zeigt sich: DIE LINKE lehnt es aus guten Gründen ab, wenn die Gesundheitsversorgung privatisiert und damit der Profitorientierung ausgeliefert wird.
Durch die heutige Entscheidung ist klargestellt, dass die Rechte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zukünftig umfassend beachtet werden müssen. Für die über 7.000 übergeleiteten Beschäftigten muss nun umgehend der alte Rechtszustand wieder hergestellt werden. Deshalb ist die Landesregierung gefordert, in Abstimmung mit der Rhön-Klinik, alle ehemaligen Beschäftigten zu befragen und allen, die dies wollen, die Rückkehr in den Landesdienst zu ermöglichen.“









