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Rechtsgutachten zur Polizeichef-Affäre: Mindestens 17 Rechtsverstöße durch Volker Bouffier und Boris Rhein!
Montag, 14. März 2011
Zur heutigen Präsentation eines Rechtsgutachtens, das im Auftrag der Fraktion DIE LINKE durch den Fachanwalt Gerhard Strauch erstellt wurde, erklärt Hermann Schaus, Obmann im Untersuchungsausschuss und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die Gründe, warum die Regierungsfraktionen im Untersuchungsausschuss unseren Antrag auf Erstellung eines unabhängigen juristischen Fachgutachtens abgelehnt haben, liegen nun auf der Hand: Der gutachterliche Vergleich von Rechtsvorschriften, Verwaltungspraxis und Auflagen des Verwaltungsgerichtshofes mit der tatsächlichen Stellenbesetzungspraxis durch Volker Bouffier und Boris Rhein, offenbart bereits nach jetzigem Stand der Beweisaufnahme ein erschreckendes Ausmaß an Verstößen.
Bouffier und Rhein haben grob rechts- und verfassungswidrig gehandelt, um ihren Parteifreund Langecker im dritten Anlauf endlich durchzudrücken."
Rechtsanwalt Strauch erklärt zum Ergebnis des Gutachtens: „17 mehr oder weniger schwere Verfahrensverstöße belegen, dass nicht nur eine rechtswidrige Ernennung Langeckers vorgelegen hat, sondern eine zielgerichtete verfassungswidrige Ämterpatronage zu seinen Gunsten.
Weder die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Chancengleichheit, Schriftlichkeit, Vertrauensschutz, Dokumentationspflicht - noch die Auflagen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes - Schließung Beurteilungslücken - wurden eingehalten."
Im Gutachten kommt Strauch deshalb zum Schluss: „Die begangenen Rechtsverstöße sind erheblich, so dass eine schwerwiegende Dienst- und Amtspflichtverletzung vorliegt, die in einem Disziplinarverfahren ohne weiteres zur Zurückstufung in ein niedrigeres Amt führen kann."
Da mit der rechtswidrigen Ernennung Langeckers im Juli 2009 zugleich Haushaltsmittel aus der Besoldungsgruppe B 4 aus dem Landeshaushalt zu Unrecht ausgezahlt wurden, läge zudem „auch der Tatbestand einer Veruntreuung von Haushaltsmitteln, § 266 Abs. 1 StGB vor," so Strauch.
Hermann Schaus kündigte an, die Ergebnisse des Gutachtens dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und den Obleuten zur Verfügung zu stellen.
„Damit haben wir eine wichtige inhaltliche Grundlage zu der Verfassungsklage von SPD und Grünen beigesteuert. Bei einer erfolgreichen Klage durch Rot-Grün werden wir in einer weiteren Zeugenvernehmung auf die 17 benannten Rechtsverstöße im Detail eingehen.
Bouffier und Rhein sind ebenfalls mit den fachgutachterlichen Ergebnissen zu konfrontieren. Der Ministerpräsident und sein Innenminister sowie die sie tragenden Fraktionen kommen nicht länger an den klaren Fakten vorbei.
Ebenso kommen die Regierungsfraktionen nicht umhin, unser Fachgutachten bei der Erstellung des Abschlussberichtes hinzu zu ziehen."









