Interview mit Marjana Schott
In öffentliche Kindertages- betreuung und in ihre Qualität investieren!
Weiterlesen
Kontakt: Presse

Thomas Klein
(Pressesprecher)
Zimmer: 210 M
0611 - 350.6079
0176 - 80 12 81 97
t.klein@ltg.hessen.de
Vergabepraxis des Umwelt- und Nachbarschaftshauses (UNH) zur Lärmwirkungsstudie ignoriert die Interessen der Anwohner
Donnerstag, 17. März 2011
Zur umstrittenen Vergabepraxis des Umwelt- und Nachbarschaftshauses (UHN) über eine umfassende Lärmwirkungsstudie erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag, Hermann Schaus:
„Dem UNH ist es nicht gelungen, einen Großteil der vom Fluglärm betroffen Gemeinden hinter sich zu versammeln und sie für die geplante Lärmwirkungsstudie zu gewinnen. Aufgrund der zweifelhaften Vergabepraxis des UNH droht ein sinnvolles Projekt zu scheitern.
Da offenbar noch in diesem Monat eine Entscheidung über die 4 Mio. Euro teure Lärmwirkungsstudie hinter verschlossenen Türen getroffen werden soll, habe ich mich heute in einem offenen Brief an das Forum Flughafen und Region, an den Ministerpräsidenten und die zuständigen Minister gewandt."
Das UNH habe auf seine Gesamtausschreibung nur drei Angebote erhalten, so Schaus. Unter diesen lasse sich aber kein Anbieter finden, der alle zu untersuchende Bereiche in der geforderten Qualität abdecken könne.
Schaus: „Wir haben die Sorge, dass ein wichtige Projekt formal kaputt gemacht werden soll. Die Durchsetzung einseitiger Wirtschaftsinteressen zu Lasten der Bevölkerung durch das Austricksen missliebiger Gutachter bei der Lärmwirkungsstudie ist nicht im Interesse der Bevölkerung."
--------------------------------------------------------------------------------
Â
Sehr geehrte Damen und Herren,
die hohe Belastung der Menschen in der Rhein-Main-Region durch Fluglärm lässt der vom Umwelt und Nachbarschaftshaus (UNH) geplanten Lärmwirkungsstudie eine hohe Bedeutung und großes öffentliches Interesse zukommen. Bedauerlicherweise hat das UNH ein intransparentes Vergabeverfahren mit entsprechender Geheimhaltung initiiert. Das steht gegen das öffentliche Informationsinteresse und das Gebot, Ausschreibung, Vergabe und Durchführung der Studie möglichst transparent und unter Beteiligung der vom Fluglärm betroffenen Menschen zu gestallten.
Â
Mit Sorge beobachten wir, dass durch die Vergabepraxis des UNH und die Ignoranz zentraler Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zur Fluglärmbelastung in der Rhein-Main-Region vom 23. - 24.09. 2010 im Hessischen Landtag das Projekt vor dem Scheitern steht. Dem UNH ist es nicht gelungen, einen Großteil der vom Fluglärm betroffenen Gemeinden hinter sich zu versammeln und für die geplante Lärmwirkungsstudie zu gewinnen. Die Kritik über das Studiendesign und das intransparente Vergabeverfahren reißt nicht ab.
Â
Als desaströs erweist sich, dass sich der - in der öffentlichen Anhörung zur Fluglärmbelastung der Rhein-Main-Region geforderte - modulare Aufbau einer Studie im Vergabeverfahren des UNH nicht berücksichtigt wird. Mit Bedauern müssen wir feststellen, dass jetzt genau das eingetreten ist, was viele WissenschaftlerInnen bereits im Vorfeld angemahnt haben:
Â
Ein Anbieter alleine ist nicht in der Lage, alle in der Ausschreibung verlangten Untersuchungen in hoher Qualität, d.h., auf dem Stand der wissenschaftlichen Praxis zu bearbeiten. Das UNH hat auf seine Ausschreibung nur drei Angebote erhalten. Unter diesen lässt sich kein Anbieter finden, der alle zu untersuchende Bereiche in der geforderten Qualität abdecken kann. Hier rächt sich das voreilige und unreflektierte Handeln des UNH.
Â
Für das Rhein-Main-Gebiet fehlen belastbare Zahlen über Anzahl der durch Fluglärm hervorgerufenen Krankheitsfälle sowie der durch den Flughafenausbau zusätzlich zu erwartenden Krankheitsfälle. Diese Informationen sind für eine Bewertung der Folgen des Flughafenausbaus, der Abschätzung der gesamtgesellschaftlichen Kosten und darüber hinaus für eine zielgerichtete Gesundheitsvorsorge und Planung der Gesundheitsversorgung unerlässlich. Die im Auftrag des Umweltbundesamtes von Prof. Eberhard Greiser für den Flughafen Köln-Bonn durchgeführten epidemiologischen Fall-Kontroll-Studien geben Auskunft über Art und Häufigkeit der durch Fluglärm verursachten Erkrankungen. Diese Informationslücke für das Rhein-Main-Gebiet zu schließen muss vorrangiges Ziel der Lärmwirkungsstudie sein, so auch ein Beratungsergebnis der Anhörung zur Fluglärmbelastung im Hessischen Landtag.
Â
Besonders besorgniserregend ist, dass mit der Favorisierung der Bietergemeinschaft Guski vermutlich ein Bieter den Zuschlag erhalten soll, der genau diesen Teil der Lärmwirkungsstudie, die sog. Gesundheitsstudie, nicht qualifiziert bearbeiten kann. Eine Lärmwirkungsstudie, die keine Auskunft über die Anzahl der zu erwartenden Krankheitsfälle durch Fluglärm geben kann, ist aber nicht akzeptabel.
Â
Wird an der Gesundheitsstudie nicht entscheidend nachgebessert, sehen wir den Nutzen der vom UNH vorangetriebenen Lärmwirkungsstudie, für die vom Fluglärm betroffen Menschen als relativ gering. Soll die Lärmwirkungsstudie in der Bevölkerung noch Akzeptanz finden und zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes in der Rhein-Main-Region beitragen, ist die Beachtung nachstehender Punkte dringend anzuraten:
Â
- Die adäquate Bearbeitung des sog. Gesundheitsteils, mit dem Ziel, Aussagen über Art und Anzahl der Erkrankungen durch Fluglärm in Abhängigkeit der Fluglärmbelastungen zu erhalten, muss sichergestellt sein. Ohne epidemiologische Fall-Kontroll-Studie arbeitet das UHN an den Bedürfnissen der Menschen in der Region vorbei.
- Die optimale Gestaltung der Studie für die Belange der vom Fluglärm betroffenen Menschen muss erste Aufgabe des UNH sein. Dazu muss die Integration von Untersuchungsteilen unterschiedlicher Anbieter vom UNH aktiv gefördert werden. Einzelne Anbieter dürfen nicht aus politischem Interesse instrumentalisiert oder gegeneinander ausgespielt werden.
- Zur Transparenz des Vergabeverfahrens müssen Angebote, Stellungnahmen der Externen Qualitätssicherung sowie Voten des Begleitkreises öffentlich zugänglich sein. Eine selektive Informationsweitergabe darf es nicht geben. Der intransparente Bieterschutz muss zugunsten der öffentlichen Belange aufgegeben werden.
- In die Verhandlungen mit möglichen Auftragsnehmern müssen die Mitglieder der Externen Qualitätssicherung wie auch die des Begleitkreises mit einbezogen werden. Einladungen zu Sitzungen und Verhandlungsrunden müssen an alle und unter Wahrung einer Mindestfrist erfolgen. Eine selektive Einladungspolitik und Ausgrenzungen durch kurzfristige Terminsetzung darf es nicht geben.
- Die Entscheidungsstruktur über die Studienvergabe innerhalb des UNH muss allen Beteiligten mitgeteilt und demokratisch gestaltet werden. Eine Studienvergabe alleine durch den sog. Steuerungskreis oder die Geschäftsführung des UNH ist nicht akzeptabel.
Â
Falls das UNH keine Möglichkeit sieht, die angemahnten Fehlstellen zum jetzigen Zeitpunkt zu beseitigen, ist bei allem Bedauern über die vertane Zeit und die vergebenen Chancen eine Neuausschreibung der Lärmwirkungsstudie anzuraten.
Â
Mit freundlichen Grüßen
Â
Hermann Schaus (MdL)
Parlamentarischer Geschäftsführer









