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Handlungsfähige Kommunen erhalten, kommunale Selbstverwaltung schützen

Mittwoch, 18. Mai 2011

Anlässlich des Gesetzentwurfs der CDU und FDP zum Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP zur Änderung der Hessischen Gemeinde- und Landkreisordnung ist ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung.

Über Jahre hinweg haben Land und Bund den Kommunen systematisch die Einnahmequellen trocken gelegt. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll ihnen nun auch noch die letzte Möglichkeit genommen werden, ihre Einnahmeausfälle über Kassenkredite durch eigene Entscheidung ausgleichen zu können.

Mit einem Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde droht auch noch der letzte Teil des kommunalen Haushaltsrechts unter Kuratel gestellt werden. Die Folgen sind dann Kürzungszwänge und Abgabenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort."

Auch beim Thema Bürgerbeteiligung begnüge sich der Entwurf lediglich mit einer Absenkung der Quoren. Gleichzeitig werde der mögliche Themenkatalog für Bürgerbegehren und –entscheide eingeschränkt. Ergebnis sei ein Nullsummenspiel.

Schaus: „Zwar enthalte der Gesetzentwurf einige vernünftige Ansätze, die ihr Grundlage in dem von uns im November 2010 eingebrachten Gesetzentwurf haben. Wer aber so, wie bei den Kassenkrediten, mit der kommunalen Selbstverwaltung umgeht, plant nichts anderes als diese aufzuheben und die Handlungsfähigkeit der Kommunen weiter einzuschränken."