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Fehlbelegungsabgabe: Zick-Zack-Kurs der Landesregierung ist kommunalfeindlich

Donnerstag, 09. Juni 2011

Zum Gesetzentwurf der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Fortführung der Fehlbelegungsabgabe erklärt Hermann Schaus, wohnungspolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das Gesetz zur Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen zum 30. Juni 2011 sang- und klanglos auslaufen zu lassen, wie das die Landesregierung vor hat, wird die Kommunen in den nächsten Jahren 15 bis 17 Millionen Euro jährlich kosten. Geld, das den Kommunen zum dringend benötigten Ausbau und der Sanierung von Sozialwohnungen sowie zum Rückkauf von Sozialbindungen fehlen wird."

Es sei unerlässlich, den Kommunen diese zweckgebundenen Gelder aus der Fehlbelegungsabgabe zu erhalten und sie entgegen der drohenden Kürzung sogar weiter auszubauen, damit Menschen mit geringem Einkommen genügend zumutbarer und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.

Schaus: „Das angekündigte und bisher noch nicht mal als Entwurf vorliegende ‚Wohraumförderungsgesetz' ist, ebenso wie der Beruhigungsbrief des Hessischen Wirtschaftsministers Dieter Posch (FDP) vom Dezember, längst als reines Wahlkampfmanöver entlarvt.

Die Kommunen wurden bis nach der Kommunalwahl hingehalten. Ein Interesse am Ausbau des sozialen Wohnungsbaus bestand nicht. Ein solcher Zick-Zack-Kurs ist kommunalfeindlich, denn die Menschen vor Ort brauchen Verlässlichkeit und keine Hinhaltetaktiken."


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